Full text: enthaltend: die Lehre von allen Arten Münz- und Wechselrechnungen, die Wechselkurssysteme der vorzüglichsten Handelsplätze, eine Abhandlung über die österreichischen Staatspapiere und deren Berechnung, die Maaren-Kalkulationen, die Lehre von den Logarithmen und ihrer Anwendung, nebst allerei Bemerkungen über Münzen, Maße und Gewichte verschiedener Handelsplätze (Zweiter Band)

*77 
Beispiele über das Wechsel-Pari. 
Z. B. Wenn nach dem Preußischen Münzfüße aus der 
köln. Mark'fein Silber 14 Thaler, und nach dem Conventions 
Fuß 13^ Thlr. geprägt werden; mit wie vielen Thalern Preuß. 
Kur. sind loo Thlr. Conv. Kur. Pari? 
xThlr. Preuß. Kur. ioo Thlr. C. M. 
' i3| 14 Thlr. Pr. K. oder, köln. Mk.f. Silber. 
x = io5 Thlr. Preuß. Kur. 
Z. B. Welchen Werth in Preuß. Kur. Thalern hat der 
Friedrichsd'or, wenn derselbe 21s fein ist und 35 Stück davon 
auf eine rauhe köln. Mark gehen, im Vergleiche mit dem Reichs- 
dukaten, davon 67 Stück auf die rauhe Mark von 235 fein 
kommen? 
1 Friedrichsd'or 
1 Mark rauh 
21 j Mark rauh 
1 Mark rauh 
67 Stück Dukaten 
4t fl. C. M. 
2 Thlr. C- M. 
,4 Thlr. Preuß. Kur. 
x Thlr. Preuß. Kur. 
35 
i 
235 
3 
i3r 
x — 5-5416 Thlr. Pr. Kur. 
Z. B. Wenn nun der gesetzliche Werth eines Friedrichsd'o 
5 Thlr. ist, wahrend derselbe laut vorstehender Berechnung 5-5_4i(> 
Thlr. seyn sollte: um wie viel Perzent sind die Friedrichsd'or bes 
ser als die Thaler? 
5 : 5'54i6 — 100 : x 
x r= 110*83 = io-83 % 
Z. B. Wenn der gesetzliche Werth eines Friedrichsd'or 
5 Thlr. ist, und davon 35 Stück auf die rauhe köln. Mark von 
21^ fein kommen; welches ist in den preuß. Staaten das gesetz 
liche Verhältniß des Goldes zn Silber? 
köln. Mk. fein Silber 
1 köln. Mark f. Gold 
1 
24 Karat fein 
2'i 
1 köln. Mark rauh 
1 
35 Stück Friedrichsd'or 
1 
5 Thlr. Preuß. Kur. 
»4 
1 köln. Mark fein Silber 
x = i3'7C)3 also, G : S ----- 13-793 : 1 
Z. B. Wenn nun die Friedrichsd'or im Handel ein Auf- 
II. 13
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.