Full text: enthaltend: die Lehre von allen Arten Münz- und Wechselrechnungen, die Wechselkurssysteme der vorzüglichsten Handelsplätze, eine Abhandlung über die österreichischen Staatspapiere und deren Berechnung, die Maaren-Kalkulationen, die Lehre von den Logarithmen und ihrer Anwendung, nebst allerei Bemerkungen über Münzen, Maße und Gewichte verschiedener Handelsplätze (Zweiter Band)

für unsere Rechnung Cadirer Wechsel einkauft, und sie an unsern 
Frennd in Ca dir Übermacht. In diesem Falle wird er von und 
für jedes Hundert Banko-Mark loo^- fordern. 
2) Der Kommissionär kann Geld für uns auslegen, wenn 
wir einen dritten für unsere Rechnung ans ihn trassiren, das 
ist Wechsel auf ihn ausstellen lassen, welche derselbe bei Verfall- 
zeit zu unsern Lasten einlöst. Z. B. wenn wir unserem Freunde 
in Cadix auftragen, er soll sich für sein Guthaben bei uns dadurch 
bezahlt machen, daß er eine Summe Banko Mark auf unsern 
Korrespondenten in Hamburg entnimmt, welche Tratten jener 
nach dem in Cadir auf Hamburg bestehenden Tageskurse gegen 
spanisches Geld verkauft, und die der Hamburger bei Verfallzeit 
für unsere Rechnung an den Inhaber auszahlt. In diesem Falle 
bezahlt derselbe >004 mit ,00; denn er fordert von uns für jedes 
Hundert, das er auslegte, 1004. 
§. »4?. Der Kommissionär kann aber auch auf zweierlei 
Art Geld für uns einziehen, und zwar: 
1) Dadurch, daß wir ihm auftragen, er soll für unsere 
Rechnung aus einen dritten trassiren, das ist Wechsel auf ihn 
ausstellen, welche er gegen Geld seines Landes verkauft. Z. 85. 
unser Korrespondent in Amsterdam zieht Geld für uns ein, wenn 
wir ihm austragen, er sott für unsere Rechnung auf unsern Kor 
respondenten in Lissabon ziehen, das ist Wechsel im portugiesischen 
Gelde ausstellen, welche er nach dem in Amsterdam aus Lissabon 
bestehenden Tageskurse gegen holländisches Geld verkauft. In 
diesem Falle würde für uns das portugiesische Geld theurer wer 
den, und zwar gerade um so viel, als der Amsterdamer Kommis 
sionär abzieht. Es würden nähmlich 994 auf 100 sich steigern. 
2) Der Kommissionär kann Geld für uns dadurch bekom 
men, daß wir ihm von einem Dritten für unsere Rechnung remit- 
tiren, daö heißt Rimessen einsenden lassen, welche derselbe für 
uns einkassirt. Z. B. unser Amsterdamer Korrespondent zieht 
Geld für uns ein, wenn wir unsern Debitor in Lissabon beauf 
tragen, eine Summe holländischer Wechsel einzuthun, und sie nach 
Amsterdam zu senden, wo sie einkassirt, und uns gut geschrieben 
werden. In diesem Falle bekommen wir statt 100 nur 997. 
Diejenige der hier erklärten Zahlungsarten, welche zuerst geschieht, 
entscheidet über den Ansatz der Spesen, 4 
§. 143. Der Anfänger gebe daher nur Acht: ob das Ge 
schäft damit anfängt, daß wir dem Kommissionär auftragen, für 
unsere Rechnung Rimesse zu machen, oder für unsere Rechnung 
zu trassiren.
	        
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