für unsere Rechnung Cadirer Wechsel einkauft, und sie an unsern
Frennd in Ca dir Übermacht. In diesem Falle wird er von und
für jedes Hundert Banko-Mark loo^- fordern.
2) Der Kommissionär kann Geld für uns auslegen, wenn
wir einen dritten für unsere Rechnung ans ihn trassiren, das
ist Wechsel auf ihn ausstellen lassen, welche derselbe bei Verfall-
zeit zu unsern Lasten einlöst. Z. B. wenn wir unserem Freunde
in Cadix auftragen, er soll sich für sein Guthaben bei uns dadurch
bezahlt machen, daß er eine Summe Banko Mark auf unsern
Korrespondenten in Hamburg entnimmt, welche Tratten jener
nach dem in Cadir auf Hamburg bestehenden Tageskurse gegen
spanisches Geld verkauft, und die der Hamburger bei Verfallzeit
für unsere Rechnung an den Inhaber auszahlt. In diesem Falle
bezahlt derselbe >004 mit ,00; denn er fordert von uns für jedes
Hundert, das er auslegte, 1004.
§. »4?. Der Kommissionär kann aber auch auf zweierlei
Art Geld für uns einziehen, und zwar:
1) Dadurch, daß wir ihm auftragen, er soll für unsere
Rechnung aus einen dritten trassiren, das ist Wechsel auf ihn
ausstellen, welche er gegen Geld seines Landes verkauft. Z. 85.
unser Korrespondent in Amsterdam zieht Geld für uns ein, wenn
wir ihm austragen, er sott für unsere Rechnung auf unsern Kor
respondenten in Lissabon ziehen, das ist Wechsel im portugiesischen
Gelde ausstellen, welche er nach dem in Amsterdam aus Lissabon
bestehenden Tageskurse gegen holländisches Geld verkauft. In
diesem Falle würde für uns das portugiesische Geld theurer wer
den, und zwar gerade um so viel, als der Amsterdamer Kommis
sionär abzieht. Es würden nähmlich 994 auf 100 sich steigern.
2) Der Kommissionär kann Geld für uns dadurch bekom
men, daß wir ihm von einem Dritten für unsere Rechnung remit-
tiren, daö heißt Rimessen einsenden lassen, welche derselbe für
uns einkassirt. Z. B. unser Amsterdamer Korrespondent zieht
Geld für uns ein, wenn wir unsern Debitor in Lissabon beauf
tragen, eine Summe holländischer Wechsel einzuthun, und sie nach
Amsterdam zu senden, wo sie einkassirt, und uns gut geschrieben
werden. In diesem Falle bekommen wir statt 100 nur 997.
Diejenige der hier erklärten Zahlungsarten, welche zuerst geschieht,
entscheidet über den Ansatz der Spesen, 4
§. 143. Der Anfänger gebe daher nur Acht: ob das Ge
schäft damit anfängt, daß wir dem Kommissionär auftragen, für
unsere Rechnung Rimesse zu machen, oder für unsere Rechnung
zu trassiren.