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§. 159- Die Operation der Rechnung ist ganz dieselbe, wie
bei der Wechselrechuung über Zwischenplatze gelehrt wurde. Eine
Summe des eigenen oder fremden Geldes braucht man nicht an
zunehmen ; denn weiß man z. B., daß i Liv. Sterl. auf diesem
Wege <) fl. 4.0 kr., auf jenem 9 fl. 35 kr. kostet, und man hat
1000 Livres zu zahlen, so würde man sich nur unnütze Arbeit
machen, 1000 Liv. auszurechnen, da der Vortheil ohnehin schon
bei einem Liv. in die Augen springt. Gewöhnlich weiß derjenige,
welcher die Arbitrage anstellt, im Augenblicke der Rechnung selbst
nicht, ob er eine große oder kleine Summe traffiren oder remit-
tiren, oder beides ganz unterlassen soll, indem er erst durch die
gefundenen Kurse zur Wahl bestimmt wird. Er wird mehr oder
weniger trassiren, je nachdem ihm das Eine oder Andere mehr
oder weniger Vortheil verspricht, oder bei einem sich zeigenden
Nachtheile günstigere Kurse abwarten, wenn ihn nicht etwa be
sondere Umstande zwingen, einen Entschluß fassen zu müssen.
A. Beispiele, wo nicht über Zwischenplatze gewechselt wird«
I. Beispiel.
Wien ist in Hamburg schuldig. Es könnte zu 146 auf sich
trassiren lassen, und zu 146^ renüttiren; das heißt, der Debitor
in Wien könnte von seinem Kreditor in Hamburg Wechsel auf
sich in Wiener Geld ausstellen lassen, wobei der Hambur
ger 200Mk. — i4f> fl. in 2ogern setzen würde; oder der Wiener
Debitor könnte auf der Börse in Wien Hamburger Wechsel kau
fen und sie seinem Kreditor übermachen, und würde dann 20« Mk.
Bko. dieser Wechsel mit 146^ fl. bezahlen müssen; was wird besser
für den Wiener seyn?
Antwort. Offenbar ist es für den Debitor in Wien bes
ser, 200 Mk. Bko. mit »4b fl-, als mit 1464 fl. s" bezahlen,
also auf sich traffiren zu lassen. Der Wiener gewinnt überdieß
noch an Zeit, folglich an Diskont; denn die Hamburger Wechsel
müßte er baar zahlen, während er die Tratten des Hamburgers
erst in ein Paar Monaten zahlen darf. Hätte aber der Wiener
in Hamburg zu fordern, so wäre eS besser, zu 146^ auf Ham
burg zu trassiren, als sich zu >46 remittiren zu lassen; denn da
bekäme er bei 200 Mk. Bko. um ^ fl. mehr, und gewönne außer
dem an Zeit, da er seine Tratten auf Hamburg gegen baar Geld
verkaufen könnte, dagegen im Remittirungsfatte die Verfattzeit
der ihm von Hamburg gemachten Rimessen abwarten müßte, ehe
selbe zu Geld werden.