2§2
Weil Wien in London zu fordern hat, so ist offenbar jener
Weg der vortheilhafteste, auf welchen es für jeden zu fordern ha
benden Liv. Sterl. das meiste Wiener Geld bekommt. Dieser
Weg ist jener Nr. 5, denn da bekommt Wien 9 fl. 55-3 kr. pr.
Livre. Hätte aber Wien in London zu zahlen, also zu remittiren,
so wäre der direkte Weg der beste, Nr. 5 aber der nachtheiligste.
HI. Beispiel.
Wien ist in Livorno schuldig. Es könnte seine
Schuld auf folgende fünferlei Arten berichtigen, als:
1) Es könnte in Wien Livorneser Wechsel kaufen, und müßte
da 59 Soldi mit einem Gulden bezahlen.
2) Es könnte zu 201s auf sich trassiren, das ist Wechsel
auf sich ausstellen lassen, und der Livorner würde dabei ioo Pezze
cs 20fl. Ccnv. Kur. rechnen.
3) Der Wiener könnte einem Hause in Mailand den Auf
trag geben, daselbst Wechsel auf Livorno zu kaufen und sie nach
Livorno zum Inkasso zu übermachen. Es wird angenommen, daß
die Livorneser Wechsel in Mailand 6-02 österr. Lrre pr. Pezza ko
sten. Der Wiener aber würde den Mailänder dadurch bezahlen,
daß er demselben schreibt, er soll Wechsel auf ihn abgeben. Es
wird vorausgesetzt, daß man in Mailand 100 fl. Conv. Kur. mit
298 österr. Liren bezahlt.
4) Der Wiener könnte aber den Mailänder für die Rimeffe
nach Livorno mit Wechseln auf Mailand bezahlen, welche in Wien
iooj fl. C. M. für 3oo österr. Lire kosten.
5) Es könnte auch von Livorno auf ein bestimmtes HauS
in Augsburg traffiren lassen. Das Augsburger Haus würde sich
für die Einlösung der Livorneser Tratte dadurch bezahlt machen,
daß es Tratten auf den Wiener macht. Dabei wird festgesetzt,
daß die Augsburger Wechsel in Livorno 198 fl. pr. 100 Pezze
gelten und die Wiener Wechsel in Augsburg 100s fl. Augsb. Kur.
kosten.
Frage. Wenn nun die Vermittler auf den Zwischenplätzen
\ % Spesen rechnen; welcher von den angegebenen fünf Wegen
ist für den Debitor in Wien der vortheilhafteste, um den Livorne
ser zu bezahlen?
Erste Ausarbeitung, wobei 1 fl. C.M. als feste
Valute angenommen ist.
Nr. ,. Bei direkter Rimesse ist 1 fl. Conv. M. =
58 Soldi.