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III. Auflösung, indem man berechnet, wie derKnrs zur
Rimesse im Verhältnisse von 59s : 5^ (nicht S94 : 69^, da er
kleiner als 1164 seyn muß) seyn müßte, damit die Kommission
wenigstens ohne Nachtheil für den Kommittenten vollzogen wer
den könnte.
597 r 691 = n6| : x
x = 1 16-256
Also selbst, wenn sich der Kurs auf Paris in n6j geändert
hätte, so wäre die Kommission thunlich, um so mehr, also da er
besser als 1164, nähmlich 116 ist.
III. Beispiel.
Ein Bankier in Amsterdam empfängt von einem Hause in
Berlin den Auftrag, eine gewisse Summe nach Lissabon zu 43| dl.
vlm. pr. Krusade zu remittiren, und sich dagegen zu 35^ auf
Wien zu remboursiren. Bei Ankunft des Auftrages steht Lissabon
44 und Wien 3b. Kann die Kommission ausgeführt werden, oder
nicht?
I. Auflösung, mittelst Vergleichung der Kurse:
Vorgeschriebener Kurs zur Rimesse — 48s, zur Tratte — 35^
Veränderrer Kurs .... — 44 » » = 36
Nachtheil j Vortheil \
Der Verlust ist hier eben so groß als der Gewinn, jedoch
bezieht sich der Gewinn auf eine kleinere Summe, und der Ver
lust auf eine größere; denn 36 ist kleiner als 44, also übersteigt
der Gewinn den Verlust, und die Kommission kann vollzogen
werden.
II. Auflösung, indem man sucht, um wie viele Perzente
sich der eine Kurs verbessert, der andere verschlechtert hat.
1) zur Rim.: 43s : 44 = 100 : x 43| : \ = 100 : x
^ oder —-
.. x = 100-571 X —'671 °/o Verlust
2) zur Tratte: 35^: 36 — 100 : x 35 j : 4t= ioo : x
— oder -—-— 7—-
x = 100-699 X---'699Gewinn^
Weil die Perzente des Gewinnes jene des Verlustes über
steigen, so kann die Kommission vollzogen werden.
III. Auflösung, indem man einen der beiden Kurse, z.
B. jenen auf Wien, als unbekannt annimmt und kalkulirt, wie er
seyn müßte, damit der Verlust eben so groß als der Gewinn werde,