Full text: enthaltend: die Lehre von allen Arten Münz- und Wechselrechnungen, die Wechselkurssysteme der vorzüglichsten Handelsplätze, eine Abhandlung über die österreichischen Staatspapiere und deren Berechnung, die Maaren-Kalkulationen, die Lehre von den Logarithmen und ihrer Anwendung, nebst allerei Bemerkungen über Münzen, Maße und Gewichte verschiedener Handelsplätze (Zweiter Band)

3io 
damit die Kommission ohne Nachtheil für den Kommittenten voll 
zogen werden könne. 
43} : 44 = 35} : x 
x — 35}f}. Also selbst zu 35}-}} Ware die Kommis 
sion ohne Nachtheil ausführbar, um so mehr zu dem noch hebern 
Kurse von 36. 
Probe. Wie viel Gulden in sogern betragen 1,000,000 
Rees 1) zu den vorgeschriebenen Kursen von 43} und 35}, 2) 
zu den berechneten, von 44 und 35}}}, 3) zu den veränderten 
von 44 und 36 ? 
1) zu den vorgeschriebenen Kursen : 2) zu den berechneten Kursen: 
xfl. in 20gern 1,000,000 Rees 
4.00; 43} dl. vlm. 
2 j 1 Stab. holl. K. 
35} 11} fl. in 2ogern 
x^-2294-^fl. in 20gern. 
xfl. in 2 ogern 
400 
2 
35-^-U 
1,000,000 Rees 
44 dl. vlm. 
1 Stüber 
1} fl. in 2ogern 
x —2294}^-fl. in 2ogern. 
x fl. in 
3) zu den veränderten Kursen: 
logern 
400 
2 
36 
1,000,000 Rees 
44 dl. vlm. 
1 Stüber 
1} fl. in 2ogern 
x = 2291} fl. in 2ogern. 
Aus Obigem erfleht man, daß der berechnete Kurs richtig 
ist, indem Nr. 1 und 2 in den Resultaten übereinstimmen. Man 
sieht auch aus Nr. 3, daß bei Ausführung der Kommission zu 
den veränderten Kursen sogar ein kleiner Vortheil entsteht, indem 
es besser ist, eine Million Rees mit 2291} fl., als mit 2294^ fl. 
zu decken. 
Wechsel-Kommiffions-Rechnung für den Fall, wenn 
aus mehreren gegebenen Platzen nur einer gewählt 
werden soll. 
§. 169. Bei Wechsel-Kommissionen tritt zuweilen der Fall 
ein, daß dem Kommissionär zu gleicher Zeit mehrere Pkätze vor 
gezeichnet werden, und dabei die Wahl gelassen wird, den vor- 
theilhaftesten auszuwählen, um eine gewisse Summe zu remittiren. 
Seltner ist der Fall, daß aus mehreren Plätzen einer zum Tras- 
siren gewählt werden soll. Im ersten Falle schreibt der Kommit 
tent dem Kommissionär die Kurse vor, zu welchen er remittiren 
soll. Die Ordre lautet gewöhnlich wie folgt: »Der Kommissio-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.