Siebentes Hauptstück.
Von StaaLspapieren und deren Berechnung.
Einleitung.
$. 17a. (öffentliche Fonds, Effekten,
Stocks) im allgemeinen Sinne sind Urkunden, mittelst welchen
sich die Regierung eines Landes zur Zahlung eines Kapitals und
ihrer Zinsen, oder auch nur zur bloßen Zahlung der Zinsen des in
der Urkunde ausgedrückten Kapitals verpflichtet. Die Namen
und Formen dieser Urkunden sind nach der Art ihrer Entstehung
und der verschiedenen Zwecke, welchen sie entsprechen, verschieden
Die meisten Staatspapiere leiten ihren Ursprung von Anleihen her,
welche die Regierung eines Landes machte. Die Regierung eines
Staates nimmt nähmlich von Privaten Geld gegen Zinsenvergü
tung auf, und gibt den Darleihern dafür Urkunden, und verpfän
det zur Sicherheit der Darleiher Besitzungen, ja selbst ganze Län
dereien oder Staatseinkünfte. Zuweilen ist für die Zurückzahlung
der dargeliehenen Kapitalien eine beftinimte Zeit festgesetzt, zuwei
len ist gar keine Zeit bestimmt. Oft nimmt eine Regierung Dar-
leihen auf, ohne ein Unterpfand dafür zu bestimmen, sondern auf
bloße Gewährleistung der Stände, mir oder ohne Bestimmung der
Rückzahlungszeit, oder die Regierung autorisirt die Stände zur
Aufnahme von Capitalien für eintretende Bedürfniffe. Gezwun
gene Anleihen sind solche, wo von keiner Rückzahlung des Kapitals
die Rede ist, und wo die Inhaber der Urkunden nur die Zinsen
genießen, welche man Annuities (Iahrgelder) nennt. Von die
ser Art ist die englische Staatsschuld. Sie hat auch den Namen
National-Schuld, weil die gesammte Nation, auf deren Reich
thum nnd Kredit sie beruht, daran Theil hat, und mit deren Be
willigung und zu deren Besten sie entstanden ist.
Die Anleihen, welche heut zu Tage am häufigsten vorkom
men, sind diejenigen, welche mit einer Art Lotterie verbunden sind.
Die Regierung eines Staates unternimmt sie gewöhnlich alsdann,
wenn sie größere Summen bedarf, durch deren Vertheilung auch