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großes Mißtrauen erzeugt, und gebieten dem Wechsler sehr vor
sichtig im Kaufen fremder Wechselbriefe oder im Eskomptiren der
selben zu seyn, um nicht eines kleinen Gewinnes wegen Gefahr
zu laufen, große Summen zu verlieren. Der Waarenhandel liegt
ebenfalls darnieder, und die Fabriken wollen nicht gedeihen.
Die Darleihen an Privaten, wenn dieselben vollkommen gesichert
seyn sollen, sind mit Auslagen und allerlei Formalitäten verbun
den, und will der Darleiher sein geliehenes Geld zu irgend einem
andern Zwecke verwenden, so muß er es lange Zeit vorher aufkün-
den, und sich neuerdings allerlei Formalitäten unterwerfen. Es
ist also sehr natürlich, daß die reichen Kapitalisten es zweckgemä
ßer finden, ihre Kapitalien auf Staatspapiere zu verwenden,
welche im Durchschnitte genommen doch immer ein sechsperzenti-
ges Interesse das Jahr abwerfen , und die man als eine stets
gangbare und gesuchte Waare täglich in baar Geld verwandeln
kann. Auch haben sich besonders die österreichischen Staatspa
piere wegen der langwierigen und kostspieligen Kriege, welche
Oesterreich geführt hat, und zu deren Kosten die gewöhnlichen
Staatseinkünfte nicht hinreichten, und die daher durch Anleihen
verschafft werden mußten, sehr vermehrt, und dem Spekulanten
ist somit eine große Auswahl derselben gestattet. Auch läßt die
österreichische Staatsverwaltung in allen ihren auf die Verbesse
rung der Finanzen abzweckenden Verfügungen einen wohl berech
neten und festen Gang erkennen, wodurch sich das öffentliche
Vertrauen in die österreichischen Staatspapiere ungemein gehoben
hat, so wie andrerseits der allgemeine Friede nicht wenig zur Be
festigung des National-Kredits beitragt.
$. 174. Gleichwie der Kaufmann die Waaren kennen
muß, welche er kauft, oder mit welchen er Handel treibt, und
der Wechsler die Wechsel, das ist die Solidität der Geber, oft
auch die Aussteller und Giranten, ja sogar die Echtheit ihrer Un
terschriften: so muß auch derjenige, welcher sich mit dem Ein
und Verkaufe von Staatspapieren befaßt, die Eigenschaften einer
jeden Gattung derselben kennen. Eine vollkommene Kenntniß
läßt sich aus Büchern nicht erwerben, sondern nur auf einem
Comptoir. Man muß selbst viele Staatspapiere gesehen und in
Händen gehabt haben, um sie alle zu kennen. Eine umständliche
Abhandlung über diesen wichtigen Gegenstand gehört auch nicht
zum Zwecke eines Rechenbuches. Der Verfasser berührt daher
nur das Wesentliche, und zwar nur von den österreichischen
Staatspapieren, da jedem Oesterreicher zunächst an der Kenntniß
der Staatöpapiere seines Vaterlandes gelegen feyn muß.