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ben wurde, besonders vergüten. In der Regel setzt man voraus,
daß das Interesse nie länger als ein halbes Jahr ausständig ist,
weil es von den Inhabern der Obligationen halbjährig behoben zu
werden pflegt.
3) Bei Berechnung der Interessen wird amtlich das Jahr
zu 36o Tagen, der Monat aber zu 3o Tagen gerechnet. Man rech
net z. B. vom ersten bis zum letzten eines MonatS das Interesse
nur für 2i) Tage, wenn es auch der 3iste Monats wäre.
Wer z. B. heute den r5. August eine Obligation kauft, davon
das Interesse seit i. Inly ausständig ist, muß das Interesse für
44 Tage bezahlen. Wenn ich aber die gekaufte Obligation um
schreiben , das ist eine neue auf einem andern Namen lautende
umwandeln lasse, so wird der Ausstellungstag der neuen Obliga
tion bei den Banko vom letzten vierteljährigen, bei den übrigen
Schuld-Kategorien vom letzten halbjährigen Interessen-Behe
bungs-Termine angenommen, und daö rückständige Interesse bis
dahin vergütet.
4) Die Einkäufe und Verkäufe von Staatspapieren aller
Art werden auf der k. k. öffentlichen Börse in Wien von den nähm
lichen Sensalen abgeschlossen, welche die Wechselgeschäfte besor
gen. Sie tragen jedes Geschäft unter einer fortlaufenden Num
mer in ein Tagebuch ein, und senden sowohl dem Käufer als
Verkäufer noch am nähmlichen Tage den sogenannten Schlußzet
tel zu, und fertigen im gemeinsamen Einverständnisse den Kurs
zettel aus, wobei der Durchschnittspreis angenommen wird. Die
Sensalen genießen laut Zirkulare der Nieder-Oesterreich. Negie
rung voni i. November 1826 gegenwärtig vom Käufer und Ver
käufer vom Geldbeträge der gekauften oder verkauften Staatspa
piere nur | %o (ehedem i %„) Sensarie. Die Sensarie aber
wird nur vom Betrage der Obligationen allein gerechnet, ohne
das Interesse dazu zu nehmen. Z. B. wer 10000 fl. Staats
schuldverschreibungen zu 5 0/0 zum Preise von 90 kauft, hat dem
Sensalen nur die Sensarie von 9000 fl. mit 4 fl. 3o kr., nicht
aber auch von dem darauf haftenden Interesse zu vergüten. Wir
wollen nun die verschiedenen österreichischen Staatspapiere in der
mit Anfang dieses Paragraphes angeführten Ordnung, welche
auch die nähmliche ist, wie ste in dem gedruckten Kurszettel der
Wiener Börse auf einander folgen, erklären.