Full text: enthaltend: die Lehre von allen Arten Münz- und Wechselrechnungen, die Wechselkurssysteme der vorzüglichsten Handelsplätze, eine Abhandlung über die österreichischen Staatspapiere und deren Berechnung, die Maaren-Kalkulationen, die Lehre von den Logarithmen und ihrer Anwendung, nebst allerei Bemerkungen über Münzen, Maße und Gewichte verschiedener Handelsplätze (Zweiter Band)

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ben wurde, besonders vergüten. In der Regel setzt man voraus, 
daß das Interesse nie länger als ein halbes Jahr ausständig ist, 
weil es von den Inhabern der Obligationen halbjährig behoben zu 
werden pflegt. 
3) Bei Berechnung der Interessen wird amtlich das Jahr 
zu 36o Tagen, der Monat aber zu 3o Tagen gerechnet. Man rech 
net z. B. vom ersten bis zum letzten eines MonatS das Interesse 
nur für 2i) Tage, wenn es auch der 3iste Monats wäre. 
Wer z. B. heute den r5. August eine Obligation kauft, davon 
das Interesse seit i. Inly ausständig ist, muß das Interesse für 
44 Tage bezahlen. Wenn ich aber die gekaufte Obligation um 
schreiben , das ist eine neue auf einem andern Namen lautende 
umwandeln lasse, so wird der Ausstellungstag der neuen Obliga 
tion bei den Banko vom letzten vierteljährigen, bei den übrigen 
Schuld-Kategorien vom letzten halbjährigen Interessen-Behe 
bungs-Termine angenommen, und daö rückständige Interesse bis 
dahin vergütet. 
4) Die Einkäufe und Verkäufe von Staatspapieren aller 
Art werden auf der k. k. öffentlichen Börse in Wien von den nähm 
lichen Sensalen abgeschlossen, welche die Wechselgeschäfte besor 
gen. Sie tragen jedes Geschäft unter einer fortlaufenden Num 
mer in ein Tagebuch ein, und senden sowohl dem Käufer als 
Verkäufer noch am nähmlichen Tage den sogenannten Schlußzet 
tel zu, und fertigen im gemeinsamen Einverständnisse den Kurs 
zettel aus, wobei der Durchschnittspreis angenommen wird. Die 
Sensalen genießen laut Zirkulare der Nieder-Oesterreich. Negie 
rung voni i. November 1826 gegenwärtig vom Käufer und Ver 
käufer vom Geldbeträge der gekauften oder verkauften Staatspa 
piere nur | %o (ehedem i %„) Sensarie. Die Sensarie aber 
wird nur vom Betrage der Obligationen allein gerechnet, ohne 
das Interesse dazu zu nehmen. Z. B. wer 10000 fl. Staats 
schuldverschreibungen zu 5 0/0 zum Preise von 90 kauft, hat dem 
Sensalen nur die Sensarie von 9000 fl. mit 4 fl. 3o kr., nicht 
aber auch von dem darauf haftenden Interesse zu vergüten. Wir 
wollen nun die verschiedenen österreichischen Staatspapiere in der 
mit Anfang dieses Paragraphes angeführten Ordnung, welche 
auch die nähmliche ist, wie ste in dem gedruckten Kurszettel der 
Wiener Börse auf einander folgen, erklären.
	        
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