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Erster Abschnitt.
Von den verschiedenen Gattungen der österreichischen
Staatöpapiere insbesondere.
i) Staatssä)uldVerschreibungen zu 5 "H.
§. 176. Die Staarsschuldverschreibungen zu 5 °/ 0 , gemei
niglich int Handel Metallik genannt, weil das Interesse derselben
auf Metallmünze lautet und in solcher bezahlt wird, wurden durch
das Patent vom 2g. Oktober 1816 mittelst eines freiwilligen An-
leihenö gestiftet, welches im Juli 1818 geschlossen wurde. Es
wurde nähmlich als Einlage ein Theil in alten verzinslichen
Staatspapieren, und ein Theil in Papiergeld (in Wiener Wah
rung, Einlösungsscheinen und Anticipationsscheinen) angenommen.
Wer eine alte Obligation von 100 Gulden gab, und nach Ver
hältniß des Zinsfußes derselben von 6, 5, 4j, 4, 3| oder 3 %/
einen Zuschuß von 80 st., 100 st., 110 st., 120 fl., i3o st. oder
,40 fl. machte, welches man arrosiren nannte, erhielt eine auf
ioo fl. Conventions-Münze lautende Staatsschuldverschreibung.
Z. B. um eine neue Schuldverschreibung von iooo fl. zu erhal
ten, mußte man eine alte Obligation von 1000 st. zu 6 % und
800 st. Wiener Währung geben, oder eine andere von 1000 st. zu
5 % und 1000 fl. W. W. u. ] w. Diese Staatsschuldverschrei-
bui'gen lauten auf keine anderen Summen als auf ,00 fl., 5oo fl.,
1000 st., 5000 fl. und 10000 fl., und aus keinen bestimmten
Namen, sondern auf den Ueberbringer, und sind allezeit vom er
sten eines Monats ausgestellt. Jeder solchen Obligation ist das
oberwähnte Patent vom 2g. Oktober 1816 beigelegt, woraus er
sichtlich ist, daß die alten dafür eingegangenen Obligationen zur
Löschung; das Papiergeld aber zur Vernichtung bestimmt war.
Weiters ist einer solchen Schuldverschreibung noch ein besonderer
Bogen mir gedruckten Interesse-Anweisungen beigefügt. Diese
Anweisungen nennt man Coupons; sie sind vom Ausstellungstage
der Obligation datirt, lauten auf das halbjährige Interesse, und
reichen auf 12 Jahre, nach deren Verlauf den Inhabern neue
auf andere 12 Jahre lautende Couponsbogen verabfolgt werden.
Die Coupons werden also, je nachdem die Obligation auf >00 fl.,
5oo st , 1000 fl., 5ooo fl. oder ,0000 st. lautet, auf eine In-
tereffe von 2 st. 3o kr., 12 st. 3o kr., 25 st., 126 st. und 260 st.
lauten, weil 100 st. pr. Anno 5 st., 5oo st. pr Ao. 25 st.,
1000 st, pr.Ao. 5o fl. u. s. w. Interesse geben. Diese Coupons
schneidet man nach Verlauf des halben Jahres vom Bogen herab
(daher der Name Coupon von dem französischen Worte couper.