Full text: enthaltend: die Lehre von allen Arten Münz- und Wechselrechnungen, die Wechselkurssysteme der vorzüglichsten Handelsplätze, eine Abhandlung über die österreichischen Staatspapiere und deren Berechnung, die Maaren-Kalkulationen, die Lehre von den Logarithmen und ihrer Anwendung, nebst allerei Bemerkungen über Münzen, Maße und Gewichte verschiedener Handelsplätze (Zweiter Band)

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vom 4. April 1826 bis ». Juli 1828 von der Betragssnmme deS 
Kapitals abziehen, weil an jenem Tage der letzte Coupon deS er 
sten Couponsbogens fällig wird. Wenn aber dem Käufer einer 
solchen Obligation, welche ohne Couponsbogen ist, nicht ein be 
sonderer Vortheil, z. B. ein niedrigerer Preis zugestanden wird, 
so wird es dem Inhaber schwer seyn, einen Liebhaber dafür zu 
stnden, da man eigentlich Staotspapiere nur in der Absicht kauft, 
um den Jnteressen-Genuß mit zu kaufen. 
Beispiel. 
Paul kaufte auf der Börse in Wien im Jahre »625 sechs 
Stück Staatssckuldverschreibuugen zu » %, und zwar 1 Stück 
pr 5ooo fl. am 16. Mai zu 177, und 5 Stück zu 1000 st. am 
21. September zu 187. Wie viel Gulden C. M. haben diese 
Obligationen sammt 7 %„ Sensarie gekostet? 
Ausarbeitung. 
5ooo fl. in 1 St. 1 % Staatsschuldverschreibungen 
gekauft am 16. Mai 182Z zu 177 .... 876 st. — kr. 
Int. von 5ooo fl. seit x. Jänner d. I. bis ,6. 
Mai auf x35 Tage 1 °/ 0 18 » 45 » 
5ooo fl. in 5 Stück dergleichen zu 1000 fl. das St. 
gekauft am 21. September 1826 zu 187 . . 9x2 » 3o » 
Int. von 5ooo fl. seit 1. Juli d. I. bis 21. Sep 
tember auf 80 Tage 511 1 °/o 1 » 7 » 
Betrag der Obligationen sammt Interesse . . 1817 » 22 » 
Sensarie von 87Z fl und 912 fl. 3o kr-, zusam 
men von X787 fl. 3o kr. zu 7 "/00 . . . . — » 54 » 
Summe in C.M. 1818 fl. 16 kr. 
4) Verlooste Obligationen zu 6, 5, 4, und 5 %. 
§. 179. Die verloosten Obligationen wurden durch das Fi 
nanz-Patent vom 2i. Marz ,8,8 gestiftet. Einem Beschlusse 
der hohen Staatsverwaltung zu Folge wurde das Loos der alten 
Staatsglaubiger dadurch verbessert, daß den Besitzern fast aller 
derjenigen alten Obligationen, deren Zinsfuß durch das bekannte 
Finanz Patent vom 20. Februar 1811 aus die Halste in Wiener 
Wahrung oder Einlösungsscheinen herabgesetzt wurde, die Mög 
lichkeit eröffnet ward, nach und nach zum Vollgenusse der ursprüng 
lichen Zinsen in Metallmünze zu gelangen. Weil sich der Staat 
eine zu große Last aufgelegt hatte, wenn er alle alten Obligationen
	        
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