Full text: enthaltend: die Lehre von allen Arten Münz- und Wechselrechnungen, die Wechselkurssysteme der vorzüglichsten Handelsplätze, eine Abhandlung über die österreichischen Staatspapiere und deren Berechnung, die Maaren-Kalkulationen, die Lehre von den Logarithmen und ihrer Anwendung, nebst allerei Bemerkungen über Münzen, Maße und Gewichte verschiedener Handelsplätze (Zweiter Band)

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auf einmahl und zu gleicher Zeit zu dem ursprünglichen Zinsfüße 
erhoben hätte/ so hat er den sinnreichen Weg der Verloosung ein 
geschlagen. Es wird nähmlich alljährig nur eine gewisse Anzahl 
alter Obligationen dieses Vortheils theilhaftig, diejenigen nähm 
lich, welche der Zufall oder das Loos begünstiget, daher man sie 
verlooste Obligationen nennt. Weil diese Verloosung für die Be 
sitzer alter Staatspapiere ungemein wichtig ist, und eine bedeu 
tende Anzahl derselben noch nicht verloost sind, so findet es der 
Verfasser zweckmäßig, die Hauptpunkte desVerloosungs-Patentes 
hier anzuführen. Diese sind folgende: 
1) Die ältere verzinsliche Staatsschuld wurde in 488 Theile, 
/ welche man Serien nennt, so getheilt, daß jede Serie eine Mil 
lion jener Schuld in sich begreift. 
2) Diese Serien wurden mit fortlaufenden Nummern von 
1 bis 486 bezeichnet, und es ward öffentlich bekannt gemacht, 
welche Obligationen zu jeder Serie-Nummer gehören. 
3) Am i. August »8i9 wurden im großen ständischen Saale 
in Wien die Serien - Nummern von 1 bis 488 in ein Glücksrad 
geworfen, und durch das Umdrehen des Rades unter einander 
gemischt. Aus diesem Glücksrade wird jährlich mit Anfange der 
Monate Jänner, März, Juni, August und November eine Num 
mer öffentlich herausgezogen, und das Rad nach jeder Ziehung 
wieder versiegelt. Die gezogene Nummer wird öffentlich bekannt 
gemacht, so wie auch die Gattung der Obligationen, welche zu der 
gezogenen Serie gehört. Am 1. Juni 1826 hatte schon die 45ste 
Verloosung dieser Art Statt. 
4) Die auf solche Art begünstigten Obligationen tragen vom 
».des Monats, in welchem die Ziehung Statt hatte, die ursprüng 
lichen Zinsen in Conventions-Münze, und haben von diesem Au 
genblicke an den Namen »Verlooste Obligationen.« Natürlich ist 
jetzt eine solche Obligation weit mehr werth, als ehedem; denn 
eine 5 0/0 nicht verlooste Obligation trug vor der Verloosung nur 
3 t % Interesse in Wiener Währung, welches zu 260 nur » si. 
C. M. macht. Ist sie aber verloost, so trägt sie statt 1 si. jetzt 
5 si. C. M. Interesse vom Hundert. 
6) Jeder Inhaber von alten verloosungsfähige» Obligatio 
nen muß nun nach jeder Ziehung nachsehen, ob sie nicht zu der ge 
zogenen Serie gehört, und sie bey demjenigen Amte, wo die Zinsen 
früher behoben wurden, gegen eine r^ue Obligation austauschen. 
Nur wenn die Obligation auf eine kleinere Summe als wenig 
stens 5o fl. lauten sollte, wird keine neue dafür ausgefertigt, son 
dern nur eine gedruckte Anweisung gegeben, und der Inhaber 
muß sie einer andern Anweisung oder Obligation beifügen, damit 
Her Betrag obbemerkten Minimums entweder erreicht oder über-
	        
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