Full text: enthaltend: die Lehre von allen Arten Münz- und Wechselrechnungen, die Wechselkurssysteme der vorzüglichsten Handelsplätze, eine Abhandlung über die österreichischen Staatspapiere und deren Berechnung, die Maaren-Kalkulationen, die Lehre von den Logarithmen und ihrer Anwendung, nebst allerei Bemerkungen über Münzen, Maße und Gewichte verschiedener Handelsplätze (Zweiter Band)

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schritten wird. Die bis zum Ziehungstage auf der Obligation 
noch in Wiener Währung haftenden Zinsen werden dem Inhaber 
vergütet. 
Dieses sind die wichtigsten Punkte jenesVerloosungs-Patents, 
daS den Besitzern alter Obligationen so viele Vortheile zusichert. 
Es kommt aber noch zu bemerken, daß von der Staatsver 
waltung überdieß eine Summe alter Obligationen, welche einem 
Betrage von 5 Serien oder 5 Millionen gleich kommt, mittelst 
des durch das Verloosungs-Patent gegründeten Tilgungsfondes, 
auf der Börse zu den Tageskursen aufgekauft und vertilgt wird, 
damit dem Staate die neue Zinsenlast in etwas erleichtert wird. 
Nun kann es sich treffen, daß sich unter den in den oben erwähn 
ten Monaten gezogenen Serien auch solche von der Regierung 
aufgekaufte und vertilgte Obligationen befinden. Um also den 
Gang der Operation zum Nachtheil der Besitzer alter Obligatio 
nen nicht zu verlängern, wird sobald als die in die Verloosung ge 
fallenen aber bereits eingelösten und vertilgten Obligationen eine 
Summe von einer Million Gulden Kapital oder 25ooo fl. Zin- 
fenbetrag erreichen, außer der zur jährlichen Verloosung bestimm 
ten Serie, noch eine sechste (extraordinäre) Serie gezogen und 
verlooset. 
§. 180. Der Verloosung sind alle nachbenannte Obligatio 
nen fähig, als: 
1) Die Obligationen der Wiener Stadt -Banko zu 2±, sj und 
2 °/o- 
2) Jene der allgemeinen und ungarischen Hofkammer zu 3, 27, 
2 UNd lj. %. 
3) Jene der ältern Lombardischen Schulden zu 2s, 2 und %. 
4) Jene der in Florenz (beim Hause Fenzi), in Genua (beim 
Hause Durazzo), und der in Deutschland und in der Schweiz 
bei verschiedenen Häusern gemachten Anleihen zu 27, 2j und 
2 %>• 
6) Jene von Oesterreich uqd West-Galizien zu 27, 2 und ij %• 
6) Die Loose der ersten Banko-Lotterie zu 2 %. 
7) Die Schuldverschreibungen der Nieder-Oesterreichischen Re 
gierung vom Jahre 1809 i u 3 %« Von diesen aber sind 
wenige mehr im Umlaufe, weil das Anlehen selbst nur klein 
war und viele derselben arrosirt worden sind. 
6) Die Obligationen der in Holland bei Hope und der in Frank 
furt a. M. bei Gebrüder Bethmann, und bei den Häusern 
Osy und Goll gemachten Anlehen zu 5, 47 und 4 %. Die 
Besitzer dieser Obligationen haben den Vortheil, daß sie ihre 
Coupons nicht nur nach dem auf die Hälfte in Wiener Wäh-
	        
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