Full text: enthaltend: die Lehre von allen Arten Münz- und Wechselrechnungen, die Wechselkurssysteme der vorzüglichsten Handelsplätze, eine Abhandlung über die österreichischen Staatspapiere und deren Berechnung, die Maaren-Kalkulationen, die Lehre von den Logarithmen und ihrer Anwendung, nebst allerei Bemerkungen über Münzen, Maße und Gewichte verschiedener Handelsplätze (Zweiter Band)

344 
Obligationen unterliegen dem tarifmäßigen Stämpel. Die Hof 
kammer- und ständischen Obligationen sind daher auch immer 
'“/o m. o. w. im Kurse niedriger als die Bauko - Obligationen. 
Die meisten Obligationen der verzinslichen ältern Staatsschuld 
lauten ursprünglich auf den Darleiher, oder auf einen bestimmten 
Namen, und müssen der Regel nach vom Verkäufer an den Käu 
fer cedirt werden. Dieß geschieht dadurch/ daß der Verkäufer 
auf die Rückseite seinen Namen schreibt und sein Siegel beidrückt. 
Der Käufer kann sie dann, wenn er will, auf seinen Namen um 
schreiben lassen. Von unbekannten Personen soll man gar keine 
Obligation kaufen, welche auf einen bestimmten Namen lautet, 
oder doch wenigstens zur Vorsicht im Amte nachschlagen lasten, 
ob der Auszahlung der Interessen kein Hinderniß im Wege steht, 
da der Hinderniß - Umstand nicht immer auf der Obligation ange 
merkt ist. Es ereignet sich nähmlich sehr oft, daß Obligationen 
mit Verboth belegt, oder sich auf Schenkungen, Stiftungen, Ver 
mächtnisse, Kautionen, Sustentationen u. s. w. beziehen, wo so 
dann zur Interesse-Behebung besondere Dokumente nöthig sind, 
ohne welche im Anne keine Interesse-Zahlung geleistet wird. Man 
sieht daher, daß sich die auf bestimmte Namen lautenden Staats- 
papiere, zu deren Interesse-Behebung besondere größtentheils ge- 
stäwpelte Quittungen beigebracht werden müssen, zum öffentlichen 
Verkehre weniger eignen, wie die au poiteuv lautenden, welche 
mit Couponsbogen versehen sind, daher auch jene nicht so allge 
mein verbreitet sind, wie diese. Die Metallik kommen daher 
auch auf den Börsen von Augsburg, München, Berlin, Frankfurt 
a. M., Amsterdam, Hamburg, ja selbst in London und Peters 
burg vor. 
§ i83. In Ansehung der Interesse-Berechnung der ver- 
loosten und nicht verloosten Obligationen ist das Nähmliche zu be 
obachten, was bei den 6, und iperzentigen Skaatsschuldver- 
schreibungen gesagt wurde. Wenn man aber eine alte Obligation, 
deren Interesse mittelst Quittungen behoben wird, kauft, so muß 
man sich in Rücksicht der Znteressen-Vergütung auf die Angabe 
des Käufers verlassen können, wann selbe nähmlich das letzte 
Mahl behoben wurde, da dieses aus der Obligation selbst nicht er 
kenntlich ist. Man setzt im Verkehre mit derlei Staatspapieren 
voraus, daß es nie länger als ein halbes Jahr ausständig sey, 
und frägt sich eher im Amte an, wenn der Käufer das Interesse 
von längerer Zeit fordert. Uebrigens aber wird die Auzahl der 
alten Obligationen immerfort kleiner; denn schon durch die Arro- 
sirung im Jahre ,8 »6 bis 1818, durch die bisherigen Verloosun- 
gen, nnd durch die von dem Tilgungsfond gemachten Aufkäufe,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.