Full text: enthaltend: die Lehre von allen Arten Münz- und Wechselrechnungen, die Wechselkurssysteme der vorzüglichsten Handelsplätze, eine Abhandlung über die österreichischen Staatspapiere und deren Berechnung, die Maaren-Kalkulationen, die Lehre von den Logarithmen und ihrer Anwendung, nebst allerei Bemerkungen über Münzen, Maße und Gewichte verschiedener Handelsplätze (Zweiter Band)

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gekommen; zu wie viel Gulden kann also der Denier-Sterling 
gerechnet werden? . * 
Antwort, x ---- 47 fl. 19 kr. : ö-j- = 5 fl. 34 kr. in 
3ogern der Denier. 
Obige Kalkulation gibt nun folgendes 
Resultat: 
3160 engl. Pf. ostind. Pfeffer zu 90^ pr. 112 Pf. s== 2553 Wr. Pf. 
Hier befunden: 
Netto s55o Wiener Pf. ostind. Pfeffer Transito zu 62 fl. 42 kr. 
---- »343 fl. 5i kr. C. M. 
Bemerkungen. 
Transportkosten auf den Netto-Zentner Wiener Gewicht von Lon 
don bis Wien 5 fl. 23 kr. C. M. 
Mithin ist 1 dl. Sterl. zum Ankauf sammt Spe 
sen und Assekuranz in London zum Kurs von 
9-5- pr. Liv. St. . . . . . . . . 5 fl. 34 kr. C. M. 
Anmerkungen. 1) Es zeigt sich zwischen dem wahren 
Betrag der Waare von i3/>3 fl. 44 kr. und dem berechneten von 
,343 fl. 5i kr. ein kleiner Unterschied von 7 kr , welcher daher 
rührt, weil der Zauner eigentlich nichr auf 52 fl. 42 kr., sondern 
nur auf 52 fl. 41 7 kr. zu stehen kommt. 2» der Praktik läßt 
man nähmlich allzeit die Brüche der Kreuzer weg, wenn sie un 
ter einem halben Kreuzer fallen, und rechnet sie einer Einheit 
gleich, wenn sie mehr als einen halben ausmachen, und pflegt 
solche Unterschiede unter der Benennung »Eingerechnet« un 
ter die kalkulirte Summe zu setzen, und entweder zu addiren, oder 
zu subtrahiren, je nachdem das Eine oder Andere zur vollkomme 
nen Uebereinstimmung erforderlich ist. 
2) Der Konsumo-Zoll ist bei dem Preise von 52 fl. 42 kr. 
noch nicht mitbegriffen. Der Kaufmann in Wien weiß bei An 
kunft der Waare gewöhnlich selbst noch nicht, ob er sie für das 
Inland oder Ausland verwenden werde. Er bezieht sie also nicht 
in sein Magazin, weil sie ihm ohne Bezahlung des Konsumo- 
Zolles (Zoll für den inländischen Verbrauch) nicht verabfolgt wer 
den würde, und dieser sehr bedeutend ist, und bei Pfeffer, Kaffeh, 
Kakao u. a. m. 20 fl. C. M. auf den Netto-Zentner beträgt. 
Er läßt also die Waare lieber in dem mauthänttlichen Magazine 
liegen. Findet sich dafür ein Käufer für das Ausland, so kommt 
nur der unbedeutende Transite-Zoll (Durchgangszoll) und der 
Lagerzrns (Einlagerungsgebühr, Magazinage) zu entrichten, 
welcher, je nachdem man überein gekommen ist, dem Käufer oder 
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