so
den österreichischen Staaten bei den meisten auswärtigen, nicht
nach dem Conventions-Fuße ausgeprägten Münzen der Fall ist.
§. io. Wenn das Agio in Perzenten ausgedruckt ist, so
versteht man darunter: wie viel man für das Hundert der feinern
Münzsorte in der schlechteren oder in der Landesmünze geben
muß. Wenn z. B. in einem Wiener Kursblatte steht: »Dukaten
2 % Agio«, so muß man für ioofl. in Dukaten, 102 fl. in C. M.
geben. Da nun der Dukaten den gesetzlichen Werth von 4t fl.
hat, so wird man für 100 Dukaten 102 x 4i — 459 fl. C. M.
geben müssen.
§. 11. Das Agio der Münzsorten steigt oder fallt aus ver
schiedenen Gründen. Einer der gewöhnlichsten derselben ist die
vermehrte oder verminderte Nachfrage. Gemeiniglich genießen
unter den inländischen Münzen eines Landes nur die Goldmünzen
ein Agio. Die Silbermünzen genießen nur dann ernes, wenn
neben den feinern verschiedene gröbere kursiren, wie z. B in den
lombardisch-venetianischen Provinzen, wo neben der neuen öster
reichischen Lira noch viele italien. Liren oder Franken, und andere
ehemahlige Landesmünzen kursiren. Man notirt das Agio oder
die Münzpreise in den Kursblättern nur von den einheimischen
und von solchen fremden Münzen, welche am häufigsten kursiren,
wie z. B. in Berlin die Friedrichsd'or, in Venedig nnd Mailand
die 40-Lirenstücke, u. f. w. Unter den fremden Münzsorten kom
men in Deutschland die Louisd'or am hauflgsten im Handel vor,
daher ihr Preis fast in allen Kursblättern der auswärtigen deut
schen Handelsplätze notirt wird. In Wien wird außer in Duka
ten kein Umsatz. in Münzen gemacht. Die Souveraind'or gehen
daselbst selten mit Agio, weil ihr innerer Werth im Vergleiche
mit den Dukaten, wie wir in den Beispielen des vorigen Abschnit
tes gesehen haben, nur i3^fl. ist, während sie gesetzlich i3j fl.
gelten; also ohnehin schon ein kleines Agio genießen. Von den
Silbermüuzen in Wien haben nur die Kronthaler ein kleines
Agio, weil sie von einigen Spekulanten zu Zahlungen aufgekauft
werden, welche in Augsburger Kurrent geleistet werden, in welcher
Währung sie 2 fl. i5 kr. gelten; während sie in Wien nur 2 fl. 12 kr.
gelten. In solchen Staaten, in welchen das gesetzlich angenom
mene Verhältniß des Goldes zum Silber klein ist, wie z. B. in Sach
sen, wo es 14-- : » ist, werden die Goldmünzen immer ein hohes
Agio haben. In Frankreich, wo dasselbe i5,': 1 ist, und wo
neben dem Golde nur Silbermünze von feinerem Gehalte zirku-
lirt, ist auch das Agio sehr gering, und betragt auf 1000 Fran
ken in Gold (z. B. 5o Napoleons zu 20 Franken) nur 1 bis 2 Frau-