Full text: enthaltend: die Lehre von allen Arten Münz- und Wechselrechnungen, die Wechselkurssysteme der vorzüglichsten Handelsplätze, eine Abhandlung über die österreichischen Staatspapiere und deren Berechnung, die Maaren-Kalkulationen, die Lehre von den Logarithmen und ihrer Anwendung, nebst allerei Bemerkungen über Münzen, Maße und Gewichte verschiedener Handelsplätze (Zweiter Band)

Erste Ausarbeitung der Kalkulation vorstehender 
Faktur. 
Um die als Beispiel aufgegebene Faktur zu kalkuliren, muß 
zuvörderst gesucht werden, waö auf 100 Pfund Netto-Gewicht 
der Waare kommt, wenn auf die Summe des Netto - Gewichtes 
der ganzen Sendung ein Spesenbetrag von 96 fl. 27 kr. kommt. 
Diese 96 fl. 27 kr. bestehen aus der Fracht von 87 fl. 45 kr., aus 
den kleinen Spesen von 2 fl. i5 kr., und aus den 6 fl. 27 kr. für 
die Fässer, Briefporto u. s. w., welche der Lriester anrechnet, da 
der Kaufmann das Geschirr, in welches die Waare gepackt ist, 
als werthlos betrachtet. Man hat also: 
2689 netto : 100 Pf. netto =: 96 fl. 27 kr. : x 
x = 3 fl. 89^ kr., angenommen zu 3 fl. 40 kr. 
Diese 3 fl. 40 kr. müssen zu dem Preise jedes Artikels ad- 
dirt werden, denn um so viel kommt der Netto-Zentner in Wien 
hoher zu stehen als in Triest. Nun aber muß auch noch berech- 
net werden, wie viel auf den Netto-Zentner oder auf das Pfund 
jeder Waare von dem bezahlten Konsumozoll zu rechnen sey. 
In den österreichischen Konsums -Verzollungö-Bolleten ist der 
Zoll bei jedem Artikel nur summarisch ausgesetzt, und nicht an 
gegeben, ob sich der Betrag ans das Sporco- oder auf das Netto- 
Gewicht beziehe, welches der Kaufmann nur durch Vergleichung 
der Faktur mit der Zollbollete erkennt, indem von gewissen Arti-' 
keln der Zoll vom Sporco-Gewicht, bei andern vom Netto-Ge 
wicht entrichtet werden muß. Will also der Kaufmann eine ge 
naue Kalkulation erzwecken, so muß er den Zoll auf das Netto- 
Gewicht berechnen, und das wirklich befundene Gewicht dabei zu 
Grunde legen. Dieß geschieht in dem gegebenen Beispiele durch 
folgende Regeldetrien: 
Netto- , gerechnet 
Pfund 
19-655 fl. 
für 
Pfeffer 
902 : 
100 
Pf.--- 
180 fl. 
: x = 
20 fl. 
Piment 
17, : 
100 
» — 
34 fl. 24 
fr. 
: X = : 
20-1 16 fl. 
20 fl. 
Mandeln 
621 : 
100 
» = 
i5 fl. 45 
fr. 
: x — 
3-023 fl. 
3 fl. 
Kapern 
278 : 
100 
» = 
7 fl. 45 
kr. 
: x = 
2*787 fl. 
2ifl. 
Karobbe 
448 : 
100 
» — 
2 fl. 
: x = 
26 ,r ? kr. 
27 kr. 
Feigen 
81: 
100 
» = 
2 2 kr. 
: X ac= 
27-1 kr. 
27 kr. 
Snßholzsaft 
198 : 
; 100 
» = 
6 fl. 54 
kr. 
: x — 
3*48i ft. 
3t ff. 
Feine 
Schwamme 20 : 1 » = 3 fl. : x = 9 kr. 9 kr. 
grobe 
Schwamme 20: 1 v = 3 fl. :x= 9 kr. 9 kr.
	        
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