Full text: enthaltend: die Lehre von allen Arten Münz- und Wechselrechnungen, die Wechselkurssysteme der vorzüglichsten Handelsplätze, eine Abhandlung über die österreichischen Staatspapiere und deren Berechnung, die Maaren-Kalkulationen, die Lehre von den Logarithmen und ihrer Anwendung, nebst allerei Bemerkungen über Münzen, Maße und Gewichte verschiedener Handelsplätze (Zweiter Band)

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Vierter Abschnitt. 
Von Banken, Bankgeld und Bank-Agio. 
$. 18. Bank im allgemeinen Sinne des Wortes heißt eine 
öffentliche Anstalt, bei welcher eine Quantität edleö Metall im 
ungemünzten Zustande (in Barren, Stangen), oder im gemünz 
ten Zustande hinterlegt (deponirt) wird. So wie der Zweck einer 
solchen Anstalt nicht in allen Arten derselbe ist, so ist auch ihre 
innere Einrichtung oder Verfassung nicht überall dieselbe. Man 
hat daher Depositen -Banken, Giro. Banken, Zettel -Banken, 
Diskonto-Banken, Leihbanken, Sparbanken; je nachdem sie 
einem Zwecke entsprechen sollen. Dem ursprünglichen Zwecke 
nach sind es öffentliche Kredits-Anstalten, die zur Beförderung 
des kommerziellen Verkehres errichtet wurden. Selten ist es der 
Fall, daß für die Zwecke, welche die oben angeführten Benen 
nungen aussprechen, besondere Anstalten bestehen. Gemeiniglich 
ist ein und dieselbe Anstalt für mehrere Zwecke zugleich bestimmt. 
So erfüllt z. B. die gegenwärtig in Wien unter dem Nahmen 
»privilegirte österreichische Nationalbank« bestehende, durch das 
Finanz-Patent vom i. Juni ¡816 gegründete Anstalt zugleich 
den Zweck einer Zettel-, Diskonto- und Hypothekenbank: denn 
sie gibt Zettel (Banknoten) aus, welche als bares Geld umlaufen ; 
sie diskontirr Wechsel, und macht Vorschüsse auf die ihr verpfän 
deten Staatspapiere. Eben so ist die in Wien seit einigen Jah 
ren bestehende »erste österreichische Sparkasse« nur dem Nahmen 
nach von einer Sparbank unterschieden. 
§. ig. Die Banken, auf welche sich das Bankgeld und 
das Bank-Agio bezieht, sind Depositen- und Girobanken. Dieß 
sind solche Banken, bei welchen zur sichern Aufbewahrung und 
zur Erleichterung des Handels, Verrathe von edlen Metallen in 
Barren (enllaires) depositirt werden. Die Metallmassen werden 
nähmlich geprüft, von welcher Feine sie sind, und aus ihrem 
Gewichte und Feingehalte ihr Werth berechnet (siehe ein Beyspiel 
davon §. 6g). Gibt die Bank für die hinterlegten Barren Scheine 
aus, welche bares Geld vorstellen, so nennt man sie eineDepositen- 
Bank. Gibt sie aber dafür bloßen Kredit auf den Bankbüchern, 
so heißt sie eine Girobank. In diesem letzten Falle werden die 
gegenseitigen Forderungen der Kaufleute desselben Ortes nicht 
durch Zahlungen im baren Gelde, sondern durch bloßes Ab- und 
Zuschreiben von, oder auf ihren in der Bank hinterlegten Kapi 
talien (Werth der hinterlegten Barren) berichtiget. Dieses ge 
schieht auf folgende Weise: Jeder Kaufmann, welcher eine Einlage
	        
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