49
X Wiener Mark.
1000 Pfund Sterl.
Ql
O 8
1 Unze
12
1 Pfund Troy
24
22 Pfund Troy wegen Feingehalt
1
7760 holl. Aß
4864
1 foln. Mark
6
5 Wiener Mark
x = a6 Mark, 3 Loth, i*356 Qtl. f. Gold.
Was werden nun dem Wiener diese 26 Mark, 3 Loth, r *356
Qtl. fein Gold zn 36o si. in Dukaten die Wiener Mark kosten?
? 2b Mark, 3 Loth, i*356 Qtl. zu 36o fl.
x — 26*20868 x 36o =; 9435*1248 fl. in Dukaten. Somit
käme das Pfund Sterling auf 9*4851248 fl. in Duk. zu stehen.
Allein Zahlungen dieser Art wären zu kostspielig wegen des
Transportes, und zu gefährlich, wegen des Diebstahls. Weil
es sich nun oft trifft, daß ein Theil der Kaufleute des einen Or
tes an Kaufleute des andern Ortes zu zahlen hat, während der
andere Theil zu fordern hat, so braucht der zu fordern habende
Theil bloß seine Forderung an den zu zahlen habenden Theil ab
zutreten , um die Forderung des fernen Kaufmanns zu tilgen,
und es wird dadurch jede Sendung von barem Gelde oder Me
talle vermieden. Das Mittel, durch welches diese Zahlungen ge
leistet werden, sind die Wechsel.
§. 22. Ein Wechsel ist eine das Wort Wechsel ausdrück
lich enthaltende schriftliche Anweisung, welche irgend ein Kauf
mann A des einen Ortes auf einen Kaufmann B des andern
Ortes ausstellt, damit er dem Vorweiser der Anweisung (welchen
wir C nennen wollen) die im Wechsel ausgedrückte Summe be
zahle. Daraus folgt: daß nothwendig drei Personen dabei vor
kommen müssen, nämlich: 1) die Person A, welche den Wech
sel ausstellt (zieht, entnimmt, trassirt). Diese Person heißt:
Aussteller oder Trassant; 2) die Person B, auf welche
der Wechsel ausgestellt (entnommen, gezogen, trassirt) wird.
Diese Person heißt der Bezogene oder der Trassat; 3) die
Person C, welche den Wechsel von dem Aussteller übernimmt
(oder kauft, in deren Ordre, zu deren Gunsten der Wechsel ge
stellt ist). Diese Person, als neuer Inhaber (Käufer, Nehmer)
des Wechsels heißt Remittent, weil sie die Wechselsumme ge
wöhnlich nicht selbst einkassirt, sondern dieses Recht an eine vierte
Person abtritt, und zu diesem Behufe den abgetretenen Wechsel
an dieselbe Übermacht oder remittirt (von dein italienischen Worte
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