Full text: enthaltend: die Lehre von allen Arten Münz- und Wechselrechnungen, die Wechselkurssysteme der vorzüglichsten Handelsplätze, eine Abhandlung über die österreichischen Staatspapiere und deren Berechnung, die Maaren-Kalkulationen, die Lehre von den Logarithmen und ihrer Anwendung, nebst allerei Bemerkungen über Münzen, Maße und Gewichte verschiedener Handelsplätze (Zweiter Band)

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rimettere). Dieses geschieht dadurch, daß der Remittent auf 
der Rückseite des Wechsels den Bezogenen mit wenigen Worten 
beauftragt, die Wechselsumme an die Ordre, das ist nach Wil 
len des neuen Inhabers, zu bezahlen, und zugleich erklärt, den 
Werth dafür empfangen oder in Rechnung gestellt zu haben. Die 
Formel lautet wie folgt: »Für mich an die Ordre des Herrn 
N. N. Werth empfangen , oder Werth in Rechnung.« Nun folgt 
das Datum und die Unterschrift des Cedenten. Der neue Inha 
ber kann auf die nämliche Weise verfahren und den Wechsel neuer 
dings an eine andere Person überlassen, und so alle folgenden, 
deren zuweilen so viele sind, daß der Raum des Wechsels nicht 
mehr genügt, und man zu diesem Behufe ein Stück Papier an 
kleben muß, welches man einen Alonge, oder Aggiunto nennt. 
Diese Operation nennt man I n d o ss a t i o n. Der Auftrag selbst 
heißt Giro oder Indossement. Diese Handlung ausüben, 
heißt giriren, oder indossiren. Die Person, welche den 
Wechsel girirt,' heißt Girant oder Indossant, und dieje 
nige, zu deren Gunsten es geschieht: Girat oder Indossat. 
Der Wechsel selbst, in sofern sich die Rede bloß auf den Aus 
steller und den Bezogenen (Trassenten und Trassaten) bezieht, hat 
den Nahmen Tratte. In Beziehung auf den Remittenten oder 
auf die Giranten hat er den Nahmen Rimesse. Der Trassent 
stellt nämlich einen Wechsel (Tratte) auf seinen Schuldner aus, 
nm von dem Nehmer oder Käufer des Wechsels (der Tratte), 
das ist von dem Remittenten das Geld dafür zu empfangen. So 
bald nun der Wechsel an den Remittenten übergeht, erhalt er die 
Bestimmung eine Schuld zu tilgen, und wird also aus der Tratte 
eine Rimesse. Doch wird oft eine Benennung für die andere ge 
nommen— der letzte Inhaber, welcher den Wechsel einkassirt, 
hat noch den Nahmen Präsentant, von xvaesentare, vor 
zeigen. 
$. 28. In dem Wechsel muß die Zeit bestimmt werden, 
wann derselbe bezahlt werden soll. Wechsel, die sogleich bei der 
Präsentation zahlbar siild, heißen Sicht-Wechsel oberäyista- 
Wechsel. Jene Wechsel, welche nach einer bestimmten Anzahl 
Tage nach der Präsentation zahlbar sind, heißen Uso-Wechsel. 
Beide Arten haben noch den Nahmen kurze oder kurzsichtige 
Wechsel. Jene Wechsel, welche 3 bis 4 Monate, zuweilen noch 
länger vom Tage de-r Ausstellung an gerechnet, zahlbar sind, 
nennt man lang sichtige Wechsel. Die Wechsel, welche auf 
Sicht oder ä vista , oder auf einen bestimmten Tag lauten , oder 
wie man kaufmännisch zusagen pflegt, fix gestellt sind, müssen in 
Wien, wenn der fizirte Tag nicht etwa ein Feiertag ist, an die-
	        
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