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rimettere). Dieses geschieht dadurch, daß der Remittent auf
der Rückseite des Wechsels den Bezogenen mit wenigen Worten
beauftragt, die Wechselsumme an die Ordre, das ist nach Wil
len des neuen Inhabers, zu bezahlen, und zugleich erklärt, den
Werth dafür empfangen oder in Rechnung gestellt zu haben. Die
Formel lautet wie folgt: »Für mich an die Ordre des Herrn
N. N. Werth empfangen , oder Werth in Rechnung.« Nun folgt
das Datum und die Unterschrift des Cedenten. Der neue Inha
ber kann auf die nämliche Weise verfahren und den Wechsel neuer
dings an eine andere Person überlassen, und so alle folgenden,
deren zuweilen so viele sind, daß der Raum des Wechsels nicht
mehr genügt, und man zu diesem Behufe ein Stück Papier an
kleben muß, welches man einen Alonge, oder Aggiunto nennt.
Diese Operation nennt man I n d o ss a t i o n. Der Auftrag selbst
heißt Giro oder Indossement. Diese Handlung ausüben,
heißt giriren, oder indossiren. Die Person, welche den
Wechsel girirt,' heißt Girant oder Indossant, und dieje
nige, zu deren Gunsten es geschieht: Girat oder Indossat.
Der Wechsel selbst, in sofern sich die Rede bloß auf den Aus
steller und den Bezogenen (Trassenten und Trassaten) bezieht, hat
den Nahmen Tratte. In Beziehung auf den Remittenten oder
auf die Giranten hat er den Nahmen Rimesse. Der Trassent
stellt nämlich einen Wechsel (Tratte) auf seinen Schuldner aus,
nm von dem Nehmer oder Käufer des Wechsels (der Tratte),
das ist von dem Remittenten das Geld dafür zu empfangen. So
bald nun der Wechsel an den Remittenten übergeht, erhalt er die
Bestimmung eine Schuld zu tilgen, und wird also aus der Tratte
eine Rimesse. Doch wird oft eine Benennung für die andere ge
nommen— der letzte Inhaber, welcher den Wechsel einkassirt,
hat noch den Nahmen Präsentant, von xvaesentare, vor
zeigen.
$. 28. In dem Wechsel muß die Zeit bestimmt werden,
wann derselbe bezahlt werden soll. Wechsel, die sogleich bei der
Präsentation zahlbar siild, heißen Sicht-Wechsel oberäyista-
Wechsel. Jene Wechsel, welche nach einer bestimmten Anzahl
Tage nach der Präsentation zahlbar sind, heißen Uso-Wechsel.
Beide Arten haben noch den Nahmen kurze oder kurzsichtige
Wechsel. Jene Wechsel, welche 3 bis 4 Monate, zuweilen noch
länger vom Tage de-r Ausstellung an gerechnet, zahlbar sind,
nennt man lang sichtige Wechsel. Die Wechsel, welche auf
Sicht oder ä vista , oder auf einen bestimmten Tag lauten , oder
wie man kaufmännisch zusagen pflegt, fix gestellt sind, müssen in
Wien, wenn der fizirte Tag nicht etwa ein Feiertag ist, an die-