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ein paar Jahre hindurch immer auf 10 fl. pr. L. St., also weit
über dem Silber-Pari; welches man nur zu 9 fl. 3o kr. anneh
men kann. Das war für den Wiener Platz nachtheilig, weil es
das englische Geld über seinen eigentlichen Werth bezahlen mußte.
Wovon hangt das Steigen oder Fallen des
Wechselkurses ab?
§. 35. Das Steigen oder Fallen der Wechselkurse hangt
insbesondere von folgenden vier Umständen ab:
I. Vom Münzfüße, welchen die mit einander wechselnden
Staaten angenommen haben, wie folgendes Beispiel zeigt: In
Hamburg wird die köln.Mk. fein Silber zu a5|- Mk. Bko. gerech
net, nach dem Conventions-Fuße aber zu 20 fl.; wie viel Gulden
sind 200 Mk. Bko. werth?
Mk. Bko. Mk. Bko. fl. fl.
. 27I : 200 — 20 : x
x = i44*79 6 — 1 44tt‘
Würde nun in Hamburg oder Wien eine Veränderung im Münz
füße vorgenommen, so müßte sich natürlich auch der Wechselkurs
(d. i. die Zahl 1444D ändern. Wir wollen annehmen, in Wien
würden aus einer köln. Mark sein Silber statt 20 fl. jetzt 21 fl.
geprägt werden. Hier würde der Wechselkurs, welcher nach dem
Silber-Pari, wie oben berechnet, — 144*796 ist, sich nach dem
Verhältnisse von 20 : 21 erhöhen, und man hätte solche
- 144795 = .52-0358.
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II. Von dem Verhältnisse des Goldes zu Silber, aber nur
in solchen Staaten, wo große Zahlungen in beiden Metallen ge
schehen. Dieses Verhältniß ist nicht in allen Ländern gleich. Wir
wollen z. B. untersuchen, wie hoch sich 200 Mk. Bko. nach dem
Gold-Pari kalkuliren, wenn der Dukaten, welcher in Wien ge
setzlich 44 fl. C. M. gilt, in Hamburg einen gesetzlichen Werth
von 6 Mk. Bko. hat. Das Resultat erlangt man durch folgen
den Kettensatz:
x fl. C. M. 2vo Mk. Banko
6 44 fl. C. M. (oder 1 Duk.)
x — i5o fl. C. M. nach dem Gold-Pari.
Es zeigt stch also ein bedeutender Unterschied gegen den Kurs
nach dem Silber-Pari. Dieß kommt daher, weil in Hamburg
das gesetzliche Verhältniß des Goldes zu Silber nicht wie in Wien