Full text: enthaltend: die Lehre von allen Arten Münz- und Wechselrechnungen, die Wechselkurssysteme der vorzüglichsten Handelsplätze, eine Abhandlung über die österreichischen Staatspapiere und deren Berechnung, die Maaren-Kalkulationen, die Lehre von den Logarithmen und ihrer Anwendung, nebst allerei Bemerkungen über Münzen, Maße und Gewichte verschiedener Handelsplätze (Zweiter Band)

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ein paar Jahre hindurch immer auf 10 fl. pr. L. St., also weit 
über dem Silber-Pari; welches man nur zu 9 fl. 3o kr. anneh 
men kann. Das war für den Wiener Platz nachtheilig, weil es 
das englische Geld über seinen eigentlichen Werth bezahlen mußte. 
Wovon hangt das Steigen oder Fallen des 
Wechselkurses ab? 
§. 35. Das Steigen oder Fallen der Wechselkurse hangt 
insbesondere von folgenden vier Umständen ab: 
I. Vom Münzfüße, welchen die mit einander wechselnden 
Staaten angenommen haben, wie folgendes Beispiel zeigt: In 
Hamburg wird die köln.Mk. fein Silber zu a5|- Mk. Bko. gerech 
net, nach dem Conventions-Fuße aber zu 20 fl.; wie viel Gulden 
sind 200 Mk. Bko. werth? 
Mk. Bko. Mk. Bko. fl. fl. 
. 27I : 200 — 20 : x 
x = i44*79 6 — 1 44tt‘ 
Würde nun in Hamburg oder Wien eine Veränderung im Münz 
füße vorgenommen, so müßte sich natürlich auch der Wechselkurs 
(d. i. die Zahl 1444D ändern. Wir wollen annehmen, in Wien 
würden aus einer köln. Mark sein Silber statt 20 fl. jetzt 21 fl. 
geprägt werden. Hier würde der Wechselkurs, welcher nach dem 
Silber-Pari, wie oben berechnet, — 144*796 ist, sich nach dem 
Verhältnisse von 20 : 21 erhöhen, und man hätte solche 
- 144795 = .52-0358. 
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II. Von dem Verhältnisse des Goldes zu Silber, aber nur 
in solchen Staaten, wo große Zahlungen in beiden Metallen ge 
schehen. Dieses Verhältniß ist nicht in allen Ländern gleich. Wir 
wollen z. B. untersuchen, wie hoch sich 200 Mk. Bko. nach dem 
Gold-Pari kalkuliren, wenn der Dukaten, welcher in Wien ge 
setzlich 44 fl. C. M. gilt, in Hamburg einen gesetzlichen Werth 
von 6 Mk. Bko. hat. Das Resultat erlangt man durch folgen 
den Kettensatz: 
x fl. C. M. 2vo Mk. Banko 
6 44 fl. C. M. (oder 1 Duk.) 
x — i5o fl. C. M. nach dem Gold-Pari. 
Es zeigt stch also ein bedeutender Unterschied gegen den Kurs 
nach dem Silber-Pari. Dieß kommt daher, weil in Hamburg 
das gesetzliche Verhältniß des Goldes zu Silber nicht wie in Wien
	        
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