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mungsstärke haben, und man sieht sich zuletzt ge
zwungen, sich auf einen Punkt im Laufe der Curve
zu beschränken und ihr an diesem irgend einen be
stimmten Krümmungsgrad beizulegen. — Zur Be
stimmung desselben führen folgende Betrachtungen.
§. 40.
Es sei für eine Krumme die gegenseitige Ab
hängigkeit der Länge und der Richtungsveränderung
oder Drehung, wenn man diese vom Anfangspunkte
und der Anfangsrichtung an rechnet, d. h. es sei
die Gleichung der Curve gegeben. Man wünscht
zu wissen, auf welche Weise die Länge eines belie
bigen im Laufe der Curve genommenen Bogens von
seiner Drehung abhängt und umgekehrt. Sei z. B.
a (Fig. 1) der Anfangspunkt, so kennt man das
erwähnte Gesetz für jeden von a aus gerechneten
beliebigen Bogen z. B. für ag; man will dasselbe
Gesetz für einen endlichen Zuwachs dieses Bogens
z. B. für gk kennen lernen.
Die Untersuchung leitet sich am besten durch ein
Beispiel ein. Die gegebene Gleichung sei 8- — w.
Es wachse nun der Bogen um das Stück As, so
wächst auch die Drehung um eine gewisse Größe,
die durch Aw bezeichnet werde. Setzt man also