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Drittes Kapitel.
Bedingungen der Convexitat und
Concavità t.
§. 55.
Durch eine ebene Linie, sie sei endlich oder un
endlich, wird die Ebene, in welcher sie liegt, theil-
weise oder ganz begrenzt; wobei als hier gleichgültig
unberücksichtigt bleibe, ob diese Grenze zugleich eine
in sich zurückkehrende, also ein endliches Stück der
Ebene völlig einschließende sei, oder nicht. Die
Grenze selbst nun kann eine Binnengrenze oder eine
Außengrenze sein. Verunendlicht man indeß im letz
ten Falle die Ebene, so wird auch die Außengrenze
zur Binnengrenze. Alle ebene Linien oder Theile
von ihnen sind also Binnengrenzen unendlicher Ebe
nen. Eine Binnengrenze zerlegt in Theile. Man
kann also in Beziehung auf eine Linie in der Ebene
stets zwei Theile der letzteren unterscheiden, welche
ihre beiden Seiten, oder auch, insofern diese sich in
der Linie berühren, die Seiten der Linie selbst ge
nannt werden. Diese Unterscheidung gilt jedoch
nur für den Verlauf der Linie. Wo diese aufhört,