Full text: Vollständige Anweisung die Lebensfähigkeit von Versicherungs-Anstalten in Bezug auf das menschliche Leben und Sterben zu untersuchen

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Die in dieser Schrift neu beigebrachten Resultate sind meistentheils 
ans analytischem Wege gefunden, indem ich schon seit vielen Jahren mit 
einer streng matheinatischen Bearbeitung dieses Gegenstandes beschäftigt 
bin. Indeß mit wissenschaftlichen Auseinandersetzungen allein ist es nicht 
mehr gethan; die Jetztzeit dringt mit eiserner Gewalt auf praktischen 
Erfolg und der Geschäftsmann, der sich aus Pflicht oder Neigung mit 
einer derartigen Wissenschaft zu beschäftigen hat, verlangt nicht mit Un 
recht, von dem Borstudium ihrer Hülsswissenfchaften befreit 31t bleiben. 
Zwar gelang es mir nicht, den Gegenstand so fließend und leicht faßlich 
wie etwa eine Reisebeschreibung darzustellen, aber ich war bemüht, den 
selben so abzuhandeln, daß er von jeden: gebildeten Manne, dem das 
elementare Rechnen nicht fremd ist und die Neigung dazu nicht fehlt, 
ohne Weiteres verstanden werden könnte. Daher die vielen Tabellen, 
namentlich im ersten Abschnitte — mehr vielleicht, als die meisten Beur- 
theiler gut heißen möchten. Indeß handelte ich so aus innerer Ueber- 
zengung! Allerdings hat z. B. das theoretische Studium der Naturwissen- 
schaften seinen großen Werth und ist dem gelehrten Forscher unerläßlich.-— 
dem bloßen Praktiker gegenüber behilft man sich aber mit Experimenten. 
Was in diesem Falle die Experimente, sind in vorliegender Schrift die 
Tabellen; vermittelst derselben und ihrer Nachrechnung soll der Leser 
von der Richtigkeit der logischen Deduktionen a posteriori Ueberzeugung 
erlangen. Aber die Tabellen bezwecken noch inehr! Werden Je 
mandem, der sich nur einigermaßen mit dem Inhalt des ersten Abschnitts 
vertraut gemacht hat, Pläne von Bersicherungs- Anstalten mit anderen 
als Durchschnitts beitragen zur Beurtheilung übergeben, so hat derselbe 
nur nach dein besondern Jnhaltsverzeichniß die betreffende Tabelle auf 
zuschlagen und kann sich sofort aus dem Gange, den der jeweilige Be 
darf nimmt, von der Lebensfähigkeit überzeugen oder ein Urtheil darüber 
gewinnen, wie bald eine Anstalt der Gefahr des Unterganges ausgesetzt 
sein diirfte.
	        
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