NEUER BEWEIS DES RECIPROCITÄTS-SATZES FÜR DIE QUADRATISCHEN RESTE. 335
worin
ist.
Der Umtausch von m und n in Gleichung (2.) ergiebt
für
2 ‘ 2
hier in Betracht kommenden Werthesysteme ft, v entweder
V ft
— — oder
m n
n m
positiv, also
m — 1 n — 1
2 ' 2
Die Vereinigung der Gleichungen (2.), (3.) und (4.) ergiebt, immer
unter Voraussetzung des in (1*.) aufgestellten Werthesystems
fl v 1
— — 4 ö
m n 2
m — 1 n — 1
2 2tn^ v Sßof
(5.) 2t«5 u 9?eg Si93 + Sin*, 3^eg 2133 ™
2 ‘ 2
Diese Gleichung spricht das Reciprocitäts-Gesetz in der Form aus:
Sind m und n ganze positive ungerade Zahlen ohne gemein-
samen Theiler,
so wird die verallo-emeinerte Gauss’sche characteristische Zahl
o
für den Rest n in Bezug auf den Modul m mit der Gauss’sehen cha-
racteristischen Zahl für den Rest m in Bezug auf den Modul n