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Abschnitt Vili. Capitel IV. § 18.
Das allgemeine Glied hat die Form
g-i
— i -f- D
und der Quotient zweier aufeinander folgenden Glieder (dies
mal einer Partialfunction erster Classe, also der Reihe selbst)
besteht wiederum für q > 5 immer aus fünf nach q linearen
Factoren im Zähler und im Nenner, so dass derselbe nach
Division von Zähler und Nenner durch q'° die Form hat:
Die Reihe ist also convergent und liefert eine Wurzel der
Gleichung, so lange
also für
£ 5 + z -j- A 0 = 0,
so lange
ist, also genau die entgegengesetzte Bedingung, von der in
§ 15.
Die noch fehlenden drei Partialfunctionen p x , p 2 , p z von
f\x) bestimmen sich aus den drei übrigen Gleichungen (1), (2),
(3) und zwar wiederum zunächst die Grössen der ersten
Gruppe aus den Coefficienten von x 0