den Grad und
m, -f- -j-
h +
• -f- m x • i x (mod. n),
+ m* =
das Gewicht der Coeffcienten von F(x) ausdrückt, für welche
übrigens die Formeln (I) und (II) gelten, so dass sie alle von
der m ten Dimension und (übereinstimmend mit den entsprechenden
Exponenten) vom Gewichte G.
Es bedarf hier keines besonderen Beweises, da die Be
hauptung aus lauter solchen Behauptungen zusammengesetzt
ist, deren Richtigkeit bereits bewiesen ist, und aus denen die
erstere direct folgt.
g) Vergleicht man die Formeln (I) und (II) mit einander,
so ergiebt sich die identische Gleichung
(wenn nämlich in der für alle ganzzahlige Werthe von
t— 1, 2, • • •, g gültigen Formel (II) von dem speciellen
Werthe t = g Gebrauch gemacht wird).
Diese Gleichung (L) stimmt genau überein mit der all
gemeinen Formel (K) in § 4, in welcher nur anstatt cp(K)
Nun haben wir aber die Gültigkeit von
(I) und (II) und somit auch von (X) für die Fälle bewiesen,
wo G 0 eine ganze homogene Function von p il7 p u , • • •, p iy ist;
folglich ist hiermit der oben (pag. 23) versprochene Beweis
von (K) für diesen speciellen Fall von
F{u{) = u'f, oder auch (wj, u n +1, ihn+h • • -) m ,
welchen wir hauptsächlich brauchen, geliefert.
h) Man kann nach dem Obigen jede in eine Potenzreihe
entwickelbare Function überhaupt mit Hilfe der Formeln (1)
und (II) formell darstellen (s. pag. 28), nämlich, wenn G u den
Coefficienten von x fin + i bedeuten soll,
nach (I)