Abschnitt VIII. Capitel I. § 5.
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wenn die Bestimmungen für die Potenzreihe durch eine
recurrirende, zwischen t Coefficieilten derselben stattfindende
Bedingungsgleichung ausgedrückt sind; oder auch
nach (II)
Kid(C q t )
fn,i( X ) nln —
wenn die Bedingungen einen beliebigen Coefficienten durch
einen beliebigen vorhergehenden bestimmen. Diese Dar
stellungsweise, welche, wie wir gesehen haben, zugleich auch
die Form derjenigen Function F{x), welche eine gewisse
ganze Function von unserer f n ,i(%) sein soll, in sich fasst,
hat noch• ausserdem den Vortheil, dass sie gewisse Eigen
schaften der Coefficienten ganzer Functionen von Partial
functionen ganz besonders ausprägt. Ja sogar mehr als das.
Da nämlich eine Potenzreihe überhaupt eine unendliche
Summe von ganzen Functionen ist, so müssen unter den
jenigen Berücksichtigungen, unter welchen der Uebergang
von ganzen rationalen zu ganzen transcendenten, oder irra
tionalen Functionen (um den Ausdruck von Weierstrass zu
gebrauchen) gestattet ist, die obigen Formeln (I) und (II)
auch für F(f(x)) gelten, wenn F(x) selbst eine gewisse
Potenzreihe von x ist. Es würden sich daran ganz analoge
Untersuchungen knüpfen lassen, wie die Weier strass’sehen
für die Begründung der analytischen Functionen durch den
Uebergang von den endlichen ganzen Functionen zu den un
endlichen. Oder strenger gesagt, es würden sich jene Unter
suchungen in der Form unserer Darstellungsweise erkennen
lassen. — Dass sich allgemeine Gesetze über Potenzreihen
durch diese Formeln (da wo sie gelten) ausdrücken lassen
müssen, ist eigentlich von selbst verständlich, weil diese
Formeln (wo sie gelten) nicht minder als die Maclau rin’sehe
Reihe das Bildungsgesetz aller Coefficienten in sich fassen
und sich von jener Avesentlich nur darin unterscheiden, dass
jene sich auf die Werthe der Function für gewisse Werthe
der Variabein bezieht, während unsere Formeln auf die all
gemeine Form der Function als Potenzreihe
fix). = a 0 -{- a t x -f a 2 x 1 -j- • • •
Bezug nehmen, und deshalb sind sie überall in solchen Fällen