Full text: Anleitung zu finanziellen, politischen und juridischen Rechnungen

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Sechstes Kapitel. Lotterie-Anlehen und Lotterien. 
Da es hier nur darauf ankommt, die Art und Meise kennen zu lernen, 
wie eine solche Lotterie der Rechnung unterworfen werden kann, so ist nicht 
nöthig, den letzten Plan derselben vor Augen zu haben. Dies kann um 
so eher geschehen, da der einmal angenommene Plan bei derartigen Lot 
terien nicht so bald geändert wird und also wohl noch jetzt gültig sein mag. 
Dem Plane sind allgemeine Bestimmungen für diese Lotterie beigegeben. 
Sie erstrecken sich im Allgemeinen auf Maaßregeln, welche zur Sicherheit 
des sich dabei betheiligenden Publikums nöthig sind. Die besondern Be 
stimmungen, welche dazu dienen, den vorstehenden Plan zu verstehen und 
die Lotterie selbst durch den Calcul zu würdigen, heben wir hervor. Sie 
sind in §. 1, 2 und 7 enthalten und lauten so §. 1..- «Die von Sr. Maj. dem 
Könige von Sachsen genehmigte und garantirte Landes-Lotterie besteht in 
dem gegenwärtigen löten Spiele aus 34000 Loosen und 17000 in 5 
Classen vertheilten Gewinnen. In jeder Classe werden nur so viele Num 
mern gezogen, als planmäßig Gewinne vorhanden sind, und die nach Ziehung 
der planmäßigen 11000 Gewinne der 5ten Classe aus dem Nummerrade 
nicht gezogenen Loose sind Nieten.« §. 2: »Die Einlage beträgt auf ein 
ganzes Loos in jeder Classe 8 Thlr., zusammen also 40 Thlr. in preuß. 
Courant. Hierüber haben die Collecteurs bei jeder Classe ein Aufgeld als 
Schreibegebühr zu erhalten, und zwar für ein ganzes Loos Vier Groschen, 
für ein halbes Loos Zwei Groschen, für ein Viertel-Loos Einen Groschen 
und für ein Achtel-Loos 6 Pfennige. Bei Kauf-Loosen ist die Einlage und 
das Aufgeld der gezogenen Classen nachzuzahlen.« §. 7: »Von den Ge 
winnen unter 1000 Thlr. werden Zehn vom Hundert, und von Gewinnen 
von 1000 Thlr. und darüber Zwölf und Einhalb vom Hundert abgezogen. 
Desgleichen gebührt den Herren Haupt-Collecteurs, einschließlich des Antheils 
der etwaigen Unter-Collecteurs, ein Abzug von 9 Pfennigen von jedem 
Gewinnthaler.« 
Obgleich diese Lotterie nur 34000 Loose aufführt, so besteht sie in der 
That doch aus 155000; denn in der ersten Classe spielen 34000 Loose mit, 
in der zweiten 32500, in der dritten 31000, in der vierten 29500, in der 
fünften 28000 Loose. Ein Loos, das in einer Classe erschienen ist, hat das 
Recht zum Mitspielen in den folgenden Classen verloren. Ein Loos, das 
sich nicht unter den gezogenen befindet, hat dieses Recht nicht verloren, es 
muß aber durch eine Einlage von 8 Thalern von neuem erworben werden, 
und gilt dann nur auf die nächstfolgende Ziehung. Deswegen besteht diese 
Lotterie aus der genannten Zahl von Loosen, wie auch die Bilanz zeigt. 
Der nämliche Zweck würde erreicht, wenn in der ersten Classe alle 34000 
Loose gezogen, aber nur 1500 Gewinne in dem angegebenen Betrage unter 
sie vertheilt, und diejenigen Loose, welche nicht gewonnen haben, zu einer 
neuen Lotterie zurückgelegt würden u. s. w., bis endlich durch fünf Classen
	        
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