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Zinsen und der mit Zinses-Zinsen und Anwendungen.
Da nun A i +A 2 + As-\-..A a = K ist, so wird
14) N=K.
Die eben gefundene Gleichung stimmt mit den in 1 und 2 aufgestellten
Sätzen überein, denn sie sagt, daß unter den vorliegenden Bedingungen die
sämmtlichen Leistungen des Schuldners gerade so groß sind, als das Dar
lehen des Gläubigers, wenn die Rabattirung mit Zinses-Zinsen gemacht
wird. Da nun die Rabattirung mit einfachen Zinsen zu einer Summe
führt, welche der eben genannten nicht gleich ist, sondern größer als sie, so
kann die hierauf gegründete Rechnung nicht die richtige fein. Dies führt
daher zu folgendem Schluffe:
15) Soll der Werth eines gegenwärtig aufzunehmenden Kapitals mit
einer Reihe von Zahlungen verglichen werden, die mit dem Ende des ersten
Jahres beginnen, n Jahre dauern und deren Größe auf die oben angege
bene Weise bestimmt ist, so muß bei der Zurückführung des Werthes dieser
Zahlungen auf die Gegenwart die Rabattirung mit Zinses-Zinsen geschehen.
Die Rechnung mit einfachen Zinsen ist nicht zulässig, denn sie giebt ein zu
großes Resultat und der Gläubiger würde bei ihrer Anwendung zu Schaden
kommen.
Geht man nun von der umgekehrten Anficht aus und betrachtet die
Summen L v , L 2 , L 3 ....L a als gegeben und ohne Rücksicht auf die Ele
mente, woraus sie zusammengesetzt sind, so rechtfertigt sich hiedurch folgen
der Satz.
16) Soll der Werth ganz willkührlicher Kapitalzahlungen L v , L 2 , L 3
L a , welche durch n Jahre gemacht werden und mit dem Ende des
ersten Jahres beginnen, auf den Anfang dieses Jahres zurückgebracht wer
den, so muß die Rechnung mit Zinses-Zinsen angewendet werden, wenn
das Resultat richtig und mit den unter 1 und 2 ausgesprochenen Sätzen
übereinstimmen soll. Die Rechnung mit einfachen Zinsen würde ein zu
großes Resultat geben und ist deswegen nicht zulässig. Es gilt also bei
Zurückführung des Werthes der Zahlungen L v L 2 , ... U auf die Gegen
wart folgende Gleichung:
17i K -l- ^
' 1,0p ^ 1,0p 2 " r 1,0p^’"\,0p n '
Werden die Zahlungen L y , L 2 , Z 3 .... in andern, aber unter sich glei
chen Zeitabschnitten gemacht und beginnen sie mit dem Ende des ersten Zeit
abschnittes , so laßt sich leicht zeigen, daß die eben gefundenen Satze noch
gelten. Werden die Zahlungen in jedem ersten Theile des Jahres gemacht,
so ergiebt sich in Uebereinstimmung mit 7 für den relativen Zinsfuß, also
für p,= y-