Full text: Differentialrechnung (1. Band)

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Kap. X'. Flächenkurven und Fläckenfamilien 
Da %, 33, (£ Funktionen der Ableitungen erster und zweiter 
Ordnung von A allein sind, enthält diese Gleichung nur die 
Ableitungen erster bis dritter Ordnung von A. Übrigens heben 
sich, wie ihre Ausrechnung lehren würde, nicht etwa alle Glieder 
links gegenseitig fort. Eine Gleichung nun, die außer mehreren 
unabhängigen Veränderlichen — hier x, y, z — eine Funktion 
A und ihre partiellen Ableitungen bis zur w ten Ordnung ent 
hält, heißt eine partielle Differentialgleichung n ter Ordnung für 
die Funktion A. Hier liegt eine von der dritten Ordnung vor, 
so daß sich der Satz ergibt: 
Satz 24: Gehört eine Flächenschar X(x, y, z) =■= honst, 
einem dreifachen orthogonalen System an, so genügt die Funk 
tion X einer gewissen partiellen Differentialgleichung dritter Ord 
nung, die von x, y, z und A selbst frei ist. 
330. Ableitung der Orthogonalitäts- Bedingungen 
der einen Art aus denen der anderen Art. Aus den 
in Nr. 328 angegebenen Orthogonalitäts-Bedingungen (1) lassen 
sich, wie schon angekündigt wurde, die sie ersetzenden Be 
dingungen (2) auch rechnerisch ableiten. Es sind ja x, y, z 
Funktionen von A, g, v, die ihrerseits wieder die dazu inversen 
Funktionen von x, y, z bedeuten, so daß z. B. x ausgedrückt 
durch A, g, v, eine zusammengesetzte Funktion von x, y, z ist 
(vgl. Nr. 41, 42). In dieser Weise aufgefaßt, sind die Ab 
leitungen von x nach x, y, z gleich 1, 0, 0. Somit ergibt sich: 
X lK + X n Pz + X y V x = 1, X ).Kj + x ^ y + x x v y = 0, 
X xK + X pP, + X r V z = 0. 
Multiplizieren wir diese drei Gleichungen bzw. mit A x , A y , A, 
oder g x , g y , g. oder v x , v y , v z und addieren sie dann jedes 
mal, so ergeben sich wegen der Orthogonalitäts-Bedingungen (1) 
in Nr. 328 drei Gleichungen, zu denen wir sogleich die ent 
sprechenden Gleichungen für die Ableitungen nach y und z 
hinzufügen können: 
K = L*oc x , g x = M*x fl , v x = N*x„ 
(1) 
K = L2 Vx, = №y H , Vy = N*y v , 
K = L*z x , g z = Ji 2 ^, V, = N*z,.. 
Hierin ist zur Abkürzung gesetzt worden: 
3»9, 330]
	        
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