Fig. 55.
definiert, aber noch
nicht für den Be
reich E 3 , da er der
Forderung 2) nicht
entspricht. Ziehen
wir nun aber eine
Je mit l verbindende
und sich selbst nicht
schneidende stetige Linie V innerhalb E 3 , siehe Fig. 55, so entsteht
ausE 3 ein nicht mehr ringförmiger Bereicht", dessen stetiger Rand
sich aus Je, aus der doppeltzählenden Linie 1' und aus l zu
sammensetzt. In diesem Bereiche E' erfüllt die Funktion f
die Forderung 2). Wir erhalten daher entsprechend (1):
f f f{x, y) dx dy =j y*f(x, y) dx dy +JJf{x, y) dxdy.
Daraus folgt:
J f 'fi x , y) dx dy =fj fix, y) dxdy y) dxdy.
e' f: F.y
Die rechts stehende Differenz der auf E und E x bezüglichen
Doppelintegrale ist aber vollständig unabhängig von der zuletzt
gezogenen Linie V, deshalb auch das links stehende, auf E'
bezügliche Integral, das daher als das Doppelintegral für den
Bereich E 3 bezeichnet werden darf.
Auch wenn f nur im Innern von E 2 und auf dem Hände
von E 2 als stetige Funktion von x und y gegeben wird, während
es noch dahingestellt bleibt, wie sich f sonst (z. B. im Innern
von Ef) verhält, ist das auf E' bezügliche Doppelintegral wohl
definiert, weil sein Rand, der aus Je, l und V besteht, der
Forderung ® genügt. Man kann dies Integral auf Grund der
Formel (1) in Summanden zerlegen, die sich auf Teile von E'
beziehen, und daraus erkennt man ohne weiteres, daß das
Integral immer denselben Wert hat, wie man auch die Linie V
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