378 Kap. VI. Kubatur, Komplanation und mehrfache Integrale.
Satz 12: Eine Fläche sei durch die Gleichung
8 = fix, V)
gegeben; ferner sei E ein Bereich der xy-Ebene, in dem die
Funktion f nebst ihren beiden partiellen Ableitungen erster Ord
nung p = f x und q — f y die Forderung (§, Nr. 576, befriedigt.
Teilt man den Bereich E irgendwie in Teilbereiche AE, errichtet
man auf jedem den zur xy-Ebene senkrechten Zylinder und
schneidet diesen Zylinder jedesmal mit der Tangentenebene eines
innerhalb des Zylinders gelegenen Flächenpunktes P, so gehen auf
diesen Tangentenebenen lauter ebene Flächenstücke AF hervor,
deren Summe den bestimmten endlichen Grenzwert
Jj'Vp* + q 2 + 1 dxdy
E
hat, falls die Ausdehnungen aller Teilgebiete AE nach Null
streben und dementsprechend ihre Anzahl über jede Grenze
wächst. Dabei ist die Quadratwurzel des Integranden positiv
zu nehmen.
Nunmehr dürfen wir als Größe des betrachteten Stückes
der krummen Fläche eben diesen Grenzwert definieren, wobei
wir noch hervorheben wollen, daß dies eine stets positive
Größe ist.
585. Grenzwert des Verhältnisses eines Flächen
stückes zu seiner Projektion. Indem wir die bisherigen
Bezeichnungen beibehalten, nehmen wir noch an, daß G der
größte und K der kleinste Wert sei, den der Richtungskosinus
Z in dem betrachteten Bereiche annimmt. Da dann
oder
ist, folgen nach Satz 7, Nr. 576, für die Fläche
E
die Ungleichungen:
584, 585]