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König hier und nicht mehr in Versailles residiert!). In der Haupt-
stadt haben Ministerien und Kammern ihren Sitz und bestimmen
über Politik und Wirtschaft?).
Man hatte durch die Charte von 1814 eine verfassungs-
mäßige Regierung geschaffen, etwa in der Art, wie sie
manche Liberale 1789 erträumt hatten. Aber die Steuersätze, die
das Wahlrecht gewährten, wurden so hoch gegriffen, daß nicht
nur die breiten Massen, sondern auch der Mittelstand von der poli-
tischen Betätigung ausgeschlossen war®). Die Restauration, die
der Bourgeoisie viel zu danken hatte, mußte ihr einen
Einfluß einräumen, wie sie ihn bisher trotz aller ihrer wirtschaft-
lichen Erfolge niemals hatte erringen können. Unter ihrer Mit-
wirkung wurden die Ergebnisse der Revolution festgehalten,
die für die Zukunft des Bürgertums entscheidend waren: die
rechtliche Gleichheit bei sozialer Ungleich-
heit. Die Beseitigung der rechtlichen Schranken zwischen den
Klassen mußte gewahrt werden, um nicht eine neue Aristokratie
entstehen zu lassen, die formale Freiheit war aber auch Voraus-
setzung für den Ausbau der wirtschaftlichen Macht der Bourgeoisie.
Die Restauration war erfüllt von Spannungen aus Vergangen-
heit und Gegenwart. Auf der einen Seite wurde den Bourbonen
niemals verziehen, daß sie Frankreich auf seine früheren Grenzen
hatten beschränken lassen, auf der anderen Seite kommen sie wie-
der nicht los von der Gedankenwelt der Emigration und wählen
ihre Minister mit Vorliebe aus den alten Schichten, bis Polignac
den Bogen überspannt und mit ihm das legitime Herrscherhaus
1) Die Einwohnerzahl von Paris stieg 1800—1829 von 517 000 auf 775 000.
Morizet, Du vieux Paris au nouveau, S. 89.
?) Ch. Seignobos, Histoire politique de 1’Europe contemporaine.
7. Aufl. 1924. Georges Weill, La France sous la monarchie constitutionnelle,
2. Aufl. 1912. S. Charlety, La Restauration und La Monarchie de Juillet,
in: E. La visse , Histoire de France contemporaine. Bd. 4 u. 5, 1921. F.B.Artz,
France under the Bourbon Restoration, 1931. H. See, Evolution et revolutions, 1929.
®) Das Wahlgesetz von 1820 schuf zwei Wahlkörper. Im ersten (Arron-
dissement) wählten alle, die mehr als 300 Fres. Steuern zahlten, 258 Abgeordnete.
Aus den Höchstbesteuerten, ganz überwiegend adligen Großgrundbesitzern, die
also doppeltes Stimmrecht hatten, wurden die Wahlkörper der Departements ge-
bildet, die 172 Abgeordnete wählten. 1830 gab es bei einer Bevölkerung von mehr
als 30 Millionen nur 90 878 Wahlberechtigte.
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