Contents: Die allgemeine Baukunde (6. Band)

  
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stücke aus festem natürlichen Stein (Fig. 2), aus Zement (Fig. 
Höhe haben. 
  
  
  
Kanäle von weniger als 50 cm lichte Weite werden aus 
glasierten Thon- 
rohren oder auch aus Zementrohren hergestellt. 
Die Verbindungsleitungen zwischen Strassenkanal und Hausgrundstück solle 
tangentiell an letztere anschliessen. Bei gemauerten Strassenkanälen wird an 
der Anschlussstelle ein besonders geformtes Einlassstück aus gebranntem Thon 
(siehe Fig. 1 bei A, B und C) oder aus Zement eingemauert. Bei Thonrohr- 
Leitungen wird ein entsprechendes Formstück mit Abzweig (Fig. 6, 7 und 8) 
eingelegt. 
n 
    
b) Die Grundleitung. 
Bei dieser unterscheidet man das Stamm- 
Zweigrohren, 
verbinden. 
Die Grundrohre bestehen aus Gussrohr 
ist stets dann vorzuziehen 
Lage erhalten kann. 
oder Hausrohr von den 
welche das erstere mit den Fallstrángen im Innern des Hauses 
oder glasiertem Thonrohr. Letzteres 
; Wenn es eihe gegen Stósse und Druck gesicherte 
Gussrohre kommen in Baulängen von 30, 50, 100, 
= Fig. 9. 150 und 200 em vor. Dieselben werden nebst den erfor- 
| derlichen Formstücken (Bogen und Abzweigungen) nach 
bedarf verlegt; die Verbindung derselben geschieht durch 
Muffen, die Dichtung der Verbindungsstellen mittels Hanf- 
strick und Verbleiung (Fig. 9). Hierhei wird das Schwanz- 
ende eines mit trockenem Hanfstrick ¢ umwickelten Rohres 
      
3), aus gebrann- 
tem Thon (Fig. 4) oder aus Gusseisen (Fig. 5) gebildet. Sollen die Kanäle 
begehbar sein, so müssen sie mindestens 80 cm lichte Weite und 130 cm lichte 
      
    
   
  
  
  
  
   
    
   
    
    
   
   
  
  
  
  
   
   
   
    
    
     
   
    
   
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