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stücke aus festem natürlichen Stein (Fig. 2), aus Zement (Fig.
Höhe haben.
Kanäle von weniger als 50 cm lichte Weite werden aus
glasierten Thon-
rohren oder auch aus Zementrohren hergestellt.
Die Verbindungsleitungen zwischen Strassenkanal und Hausgrundstück solle
tangentiell an letztere anschliessen. Bei gemauerten Strassenkanälen wird an
der Anschlussstelle ein besonders geformtes Einlassstück aus gebranntem Thon
(siehe Fig. 1 bei A, B und C) oder aus Zement eingemauert. Bei Thonrohr-
Leitungen wird ein entsprechendes Formstück mit Abzweig (Fig. 6, 7 und 8)
eingelegt.
n
b) Die Grundleitung.
Bei dieser unterscheidet man das Stamm-
Zweigrohren,
verbinden.
Die Grundrohre bestehen aus Gussrohr
ist stets dann vorzuziehen
Lage erhalten kann.
oder Hausrohr von den
welche das erstere mit den Fallstrángen im Innern des Hauses
oder glasiertem Thonrohr. Letzteres
; Wenn es eihe gegen Stósse und Druck gesicherte
Gussrohre kommen in Baulängen von 30, 50, 100,
= Fig. 9. 150 und 200 em vor. Dieselben werden nebst den erfor-
| derlichen Formstücken (Bogen und Abzweigungen) nach
bedarf verlegt; die Verbindung derselben geschieht durch
Muffen, die Dichtung der Verbindungsstellen mittels Hanf-
strick und Verbleiung (Fig. 9). Hierhei wird das Schwanz-
ende eines mit trockenem Hanfstrick ¢ umwickelten Rohres
3), aus gebrann-
tem Thon (Fig. 4) oder aus Gusseisen (Fig. 5) gebildet. Sollen die Kanäle
begehbar sein, so müssen sie mindestens 80 cm lichte Weite und 130 cm lichte
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