140 1. Abth. Arithmetik. Rangoperationen. §. 138.
A. Einfache Zinsrechnung.
Nimmt man an, daß die am Ende eines jeden Jahres fälligen
Zinsen nicht zum Capital geschlagen werden und dieses fortgesetzt
vermehren dürfen, so wächst dasselbe nach dem Gesetze der arithmeti
schen Progression 6, C-f-fC, C + 2fC, u. s. f. und wird nebst
den aufgehäuften Zinsen am Ende deS nten Jahres
I. E = C + nfC = C (1 4- nf).
Der Ausdruck für das anfängliche Capital, wenn man Ertrag, Zins
fuß und Jahre kennt, ist demnach
ferner derjenige des Zinsfußes, aus 6, E, n:
»• —H£-0
und endlich der Anzahl der Jahre aus 6, E, f:
iv. n = !(®_i)
Wäre n Jahre lang, jährlich rin Capital 6 ausgezahlt, so würde der
gegenwärtige Werth dieser ganzen Summe mit Anrechnung der ein
fachen Zinsen jeder Zahlung folgende Progression bilden, indem die
erste Zahlung (n — 1) Jahre hindurch zinsentragend war u. s. f. bis
auf die letzte, ohne Zinsen auszahlende:
8 — C (1 4- [n — 1] f) Hh -}- C (1 4~ 2f) 4~
C (1 4- f) + C| d. i. nach §. 315, I.
V. s = C (2 4- (n — 1) f) . ~ = C (l 4- (^) 0 - n.
(S. Aufg. 21, 22, §. 144.)
B. Zusammengesetzte Zinsrechnung.
Wichtiger ist die Voraussetzung, daß die Zinsen jedes JahrS,
sofern sie mit dem Capital vereinigt bleiben, als eine Vermehrung
desselben angesehen werden, wovon die Zinsen wiederum zu berechnen
sind, so daß das Capital C im ersten Jahre zu C 4- fC oder
C (l 4- f), im zweiten Jahre zu C (1 4- f) . (1 4- f) = C (14-f)*/
im dritten zu C (1 + f)* . (1 + f) = C (l + f)’ und allgemein
nach n Jahren zu
I. E = C (1 4" 0°
werde, woraus umgekehrt als Werth des anfänglichen Capitals
E
C ~ (1 4- 0“ ;
ferner des Zinsfußes
11!.
f =!/(§-)-1.