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f 21.
§. 23 2 Capitel. Die gebrochenen Zahlen.
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Anzahl durch
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nsandeutung
Theile (utel)
zerlegen, wodurch man eine Anzahl derselben — m.n erhält. Diese
giebt durch den Divisor n dividirt, (llach §. 13.) zum Q.uotienten die
Zahl m, welche o-Theile der Einheit (ntel) zählt, womit es völlig
übereinstimmt, wenn man -j- als Bruchform betrachtet.
Anmerkung I. Es ist demnach gleichgültig, ob man die Andeutungen
—-ü-, als Quotientenformen oder als Brüche betrach-
6 20 100
tet, d. h. ob man sie als 5 durch 6, 17 durch 20, 538 durch ioo di
vidirt, oder vielmehr als 5 Sechstel, 17 Zwanzigstel, 538 Hundertel
der Einheit erklärt.
Anmerkung II. Brüche von der Form-!- z. B. i-, welche
einen einzelnen Theil der zerlegten Einheit ausdrücken und daher
i zum Zähler haben, werden Stammbrüche genannt-
§. 23. Verändernng der Bruchform. Da (nach H. 19.)
jede Quotientenform durch Multiplication oder Division auf unend
lich verschiedene Weise umgestaltet werden kann, ohne daß dadurch
ihr Werth eine Aenderung erleidet, so gilt nach dem Vorhergehen
den das Nämliche von der allgemeinen Bruchform Es ist also:
in m.k in m:p
' n n.k ' u n:p
sofern m und n Vielfache Zahl der p sind. Die Gültigkeit dieser
beiden Umformungen läßt sich auch unnlittelbar in der Bedeutung
des Bruches erkennen, dessen Werth nicht geändert sein kann,
wenn man entweder (1) so viel mal mehr Theile setzt, als man
dieselben (durch mehrmalige Theilung der Einheit) kleiner ange
nommen hat; oder (2) so viel mal weniger Theile nimmt, als
man dieselben (durch geringere Theilung der Einheit) größer ge
bildet hat. So ist z. B.
5 — 5.7 35' J 51 “17.3 “ 3
Die erste dieser beiden Umgestaltungen der Bruchform kann man
am Schicklichsten eine Erweiterung, die andere eine Reduktion
derselben nennen, da hier nicht an Vergrößerung oder Verkleinerung
(welche sich stets auf den Werth oder Inhalt von Zahlformen bezie
hen) gedacht werden darf. Jeder ganzen Zahl a kann man die Form
eines Bruches dadurch ertheilen, daß man ihr, als Zähler, den Nen
ner 1 untersetzt da nach dieser Andeutung die Einheit un-
getheilt a mal gesetzt werden soll.