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1. Abth. Arithmetik. Grundoperationen §. 24.
§.24. Verbiildurig der Br üche. Bei der Anwendung
der Grundoperationen auf gebrochene Zahlen müssen ihre allgemeinen
Grundsätze und Regeln dem Begriffe und der Darstellung eines
Bruches angepaßt werden. Der besondere Fall, wo Brüche mit
ganzen Zahlen verknüpft werden sollen, ist zwar in dem allgemeincrn
einer Verbindung durchgängig gebrochener Zahlen begriffen,
da jede ganze Zahl leicht in Bruchform umgesetzt werden kann. Die
Einsicht in die Bruchrechnung gewinnt aber an Deutlichkeit, wenn
man beide Fälle abgesondert betrachtet.
§. 25. Addition (l) ganzer und gebrochener Zahlen.
Wo eine ganze Zahl mit einem Bruche zusammengezählt werden soll,
da erfordert die erste Bedingung aller Vereinigung — Gleichartig
keit der Theile — daß man die ganze Zahl als einen Bruch von
demselben Nenner darstelle, indem man sie durch diesen zugleich mul-
tiplicirt und dividirt. Die Summirung der beiden alsdann gleich-
benannten, Bruchformen ist erst auf diese Weise möglich geworden
und besteht darin, daß man die Menge derjenigen Theile zusammen«
addirt, welche in beiden Brüchen gezählt werden. Die Regel der
Addition fordert hier also zuerst die Umformung der ganzen Zahl
in einen Bruch von demselben Nenner, und dann die Summi-
rung der Zähler, z. B.
3 7.4 3 28 3 284-3 31
4 4 + 4 ~ 4 + 4 ~ 4 ~T
k a.m m a.m+k
aH — -4-7-= .
in a k m
(2) Gebrochener Zahlen. Die Vereinigung zweier Brüche
von verschiedenem Nenner verlangt nach der Bedingung der Gleich
artigkeit ihre Umformung in solche Brüche, worin Theile derselben
Art, also gleiche Nenner, vorkommen. Eine solche Verwandlung wird
aber dadurch immer möglich, daß man (nach §. 23.) jede Art von
Theilen in kleinere zerfällen, also den Nenner eines Bruches auf un
zählige Weise durch Multiplication abändern kann, wobei der Inhalt
desselben ungeändert bleiben wird, wenn man den Zähler durch den
selben Factor multiplicirt. Hiernach bedarf es nur einer gleichzeitigen
Multiplication im Zähler und Nenner beider zu addirenden Brüche
mit ih-ren gegenseitigen Nennern, deren Product den gemein
schaftlichen Nenner ergeben wird, um durch Addition der Zähler die
Summe zu erhalten, z. B.
+■"*-=
5.3
2.7
3.54-7.2
7.3
a b
-t- -
D
3.7
an
154-14
3.7 — 21
bin an 4-bin
§. 26.
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