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Nachträge und Berichtigungen.
mit der 8. 111 besprochenen Anwendung des A T erbums mh „füllen“, durch
die Worte iw-f mh . . . „indem er yollmacht . . d. i. „vollmachend . . .“
ausgedrückt.
Während nun der erste Ausdruck für das Sechstel in allen Abschriften
in der oben S. 90 besprochenen Form gegeben ist:
tij-n (resp. tij-k) dnit r 6 1 ) „unser (resp. dein) V« Teil“,
ist der Ausdruck, der den Komplementbruch 5 /ö wiedergeben muß, in den
verschiedenen Abschriften, und zwar zum Teil von einem und demselben
Schreiber, verschieden geschrieben. Darin stimmen alle überein, daß sie
den Ausdruck mit der Zahl 5 (ohne Andeutung der Femininalform) enden
lassen. In dem, was dieser Zahl vorangeht und auf das AYort mh folgt,
weichen die Texte voneinander ab. Mehrere haben hier einen schrägen
Strich oder Haken, der wie die Präposition r (e) aussieht (c 7. g 3. li 5);
andere haben dafür nichts, soclaß überhaupt nur die Zahl 5. auf das mh
folgt (a 6. b 4. f 6); ebenso bei einer dritten Gruppe von 2 Schreibern, die
auch die Worte iw-f mh „vollmachend“ äußerst stark abgekürzt geschrieben
haben (d 4. e 4. i 3. k 3). Es ist klar, daß wir in diesem wie die Prä
position r aussehenden und wie sie behandelten Element (auch diese Prä
position bleibt ja oft unbezeichnet) eine Bezeichnung oder Andeutung des
Wortes für „Teil“ zu erkennen haben, das mit der Zahl 5 den Komplement
bruch „5 Teile“ = 5 /o bildete. Eine unetymologische Schreibung des alten
rö „Mund“ darin zu erkennen, wie es Spiegelbergs Gedanke gewesen
zu sein scheint, wäre wohl ein Anachronismus. Nach dem, was oben S. 104
Anm. 2 festgestellt wurde, wird man hier wohl nur dni t „Bruchteil“ ftoe :
toi) erwarten können; daß die zugehörige Zahl 5 nicht das Kennzeichen
der Feminina hat, würde nichts daran hindern, denn das fehlt ja auch
sonst oft. In der scheinbaren Präposition r aber, die stattdessen dasteht,
wird man ein Abkürzungszeichen zu erkennen haben, wie es sich im De
motischen in der gleichen Gestaltung auch sonst findet. So kürzt man
z. B. die Worte tij-w ps-t „ihre Hälfte beträgt:“ und irj-n „macht ins
gesamt“ in Umrechnungen gern so durch einen wie die Präposition r aus
sehenden Strich ab 2 * * ), z. B. rdh sw 2 r (= tij-w ps t) 1 r (= irj-n) rdb sw
2 an „2 Artaben Weizen, ihre Hälfte beträgt 1 (Artabe Weizen), macht
insgesamt 2 Artaben Weizen wiederum“, Pap. Berl. 3102, 18, siehe dazu
Sethe-Partsch, Demot. Bürgschaftsurkunden 1, § 17a. 9, §61. 10, §16.
So wird man also wohl auch bei uns zu lesen haben: iw-f mh r (= t\
dni t) 5 „indem er Vollmacht die 5 Teile“.
ö Es steht so, in der üblichen Ligatur dafür (vgl. Brugsch, Gramm, demot. § 141a), da,
wie an der oben S. 90 zitierten Stelle Ryl. 19, 4; nicht mh 6, wie Spiegelberg lesen wollte.
2 ) Daß auch dieses Abkürzungszeichen, das man der Einfachheit wegen am besten
mit r transkribiert, weggelassen werden kann wie die Präposition r, lehrt z. B. Kairo 30689
(= Dem. Bürgschaftsurk. 4), Z. 3. 8.