Bonden einfachenarimi.Aufgaben. 169
§.271.
Aufgabe.
Ein Vater stirbt und last ein gewisses Vermögen
zurück, welches mau A nennt. Er macht zugleich
ein Testament, unter folgenden Bedingungen. Wenn
seine hinterlaßne Frau welche Schwanger ist, einen
Sohn zur Welt bringt, so soll dieselbe von dem gan
zen Vermögen den Theil m und der Sohn den
übrigen Theil n haben; bringt sie aber eine Tochrer
zur Welt, so soll die Mutter vön dem ganzen Ver
mögen den Theil p und die Tochter den übrigen
Theil q nehmen. Es fügt sich aber daß die Mut
ter mit einem Söhn und einer Tochter zugleich nie
der kommt. Es ist die Frage wie viel jetzt ein je
der von dem hinterlaßnen Vermögen bekommen muß,
so, daß des Vaters Wille erfüllt werde.
§. 272.
Vorbereitung.
Es ist offenbahr daß das Vermögen in drey
Theile getheilt werden muß, davon ein jedcx unbe
kannt ist. Es sey also x der Theil den die Mutter
bekommt, y der Theil des Sohnes und s der Theil
der Tochter. Alle diese drey Theile müssen zusam
men genommen so groß seyn als das ganze Ver
mögen.
Aus den Bedingungen, die bey dem Testament
hinzugefügt sind, erhellet, daß der Vater die Theile
der Mutter, des Sohnes und der Tochter nach ge
wissen Verhältnissen bestimmt, hat. Nemlich sein
Mille ist daß sich der Theil der Mutter zu dem
Theile