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Zweites Hauptst i, ck.
zum .Produkte den' ^ des zweiten vorhergehenden reducir-
M
ten Näherungswerthes —- addirt.
Von dieser Regel kann man jedoch, weil dem zu suchenden re-
ducirten Näherungswerthe zwei bereits bestimmte vorangehen müs
sen, nur von dem dritten Naherungsbruche an Gebrauch machen.
Wollte man demnach den zweiten Näherungswerth, welcher
oder reducirt —~- ist, aus dem ersten a berechnen, so müßte man
den Nenner des zweiten auch in zwei Gliedern darstellen, also
i''b+o ^ rc ^ en ’ welche Form sofort zeigt, daß der zweite redu
cirte Näherungswerth auch nach derselben Vorschrift gerechnet wer
den kann, wenn man dem ersten Näherungswerthe die Form ~
anweist, nemlich um ihn zu bilden, dem ersten Theilnennn a einen
iunterschreibt, und noch vor ihm den Bruchs ansetzt, welcher nicht
als Näherungswerth, sondern nur als Hilfsbruch anzusehen ist.
Fassen wir nun die Ergebnisse unserer Forschungen zusammen,
so erhalten wir zur Bestimmung sämmtlicher reducirten Näberungs-
werthe eines Kettenbruchs folgende Vorschrift. Man schreibe die
Lheilnenner des Kettenbruchs vom ersten, (welcher immer die dem
Kettenbruche vorangehende ganze Zahl ist) angefangen, in einer
Zeile neben einander. In die folgende Zeile setze man unter den er
sten Theilnenner ihn selbst mit einem unterschriebenen i, und vor
diesen ersten reducirten Näherungswerth den Hilfsbruch Hierauf
multiplicire man fortwährend dell Nenner des zuletzt angeschriebenen
Bruchs mit dem nachfolgenden Theilnenner, vermehre das Pro
duct um den Nnmer des nächst vorhergehenden Bruchs, und setze die
Summe als Nenner des diesem Theilnenner entsprechenden rcducir-
ten Näherungswerthes des Kettenbruchs an.