I. Abschnitt. 143
§. 117.
Damit man aber sogleich wisse, welche Wurzel aus einer ge-
gebenen Zahl zu ziehen verlangt wird, bedient man sich des Zei
chens^, über welches die Zahl gesetzt wird, welche anzeigt, in wie
viel gleiche Factoren die hinter diesem Wurzel- oder Radicalzeichen
befindliche Zahl zerlegt werden soll; und jene Zahl wird der Wur-
s
zel-Exp onent genannt. So schreibt man z. B. 1/64 — 8;
3 4
y/64 = 4; ^/81 — 3; und liest, die Quadratwurzel aus 64 ist
gleich 8; die Cubikwurzel aus 64 ist gleich 4; die vierte Wurzel
aus 81 ist gleich 3.
Bei den Quadratwurzeln pflegt man selten den Exponenten
der Wurzel ausdrücklich anzusetzen, daher wird jederzeit, wenn kein
Exponent über dem Wurzelzeichen angesetzt ist, die Quadrat
wurzel darunter verstanden; so schreibt man z. B. gewöhnlich
2
\sa statt Va.
Die aus einer Zahl gezogene Wurzel muß dem
nach so beschaffen sein, daß, wenn man sie auf die
Potenz des Wurzel-Exponenten erhebt, die Zahl
unter dem Wurzelzeichen wieder zum Vorschein
komme.
Anmerkung. Wie Potenzen zu addiren, zu subtrahiren, zu
multipliciren, und zu dividiren sind, ist bereits bekannt, dafür
die Rechnungsarten der algebraischen Größen mit Exponenten all
gemeine Regeln festgesetzt worden (§. 61 bis 67), und. die Poten
zen nichts anders sind, als solche mit Exponenten behaftete algebrai
sche Größen.
§. 118.
Jede Potenz einer positiven Wurzel ist posi
tiv; was unmittelbar aus den (§. 63) aufgestellten Regeln der
Multiplication positiver und negativer Zahlen folgt. Erhebt man
aber eine negative Zahl, z.B.—a, auf die nach einander folgenden
Potenzen, so ist
(—ß) 2 =—«X — «==4-« 2 ;
(— «) 3 =(—a) 2 X—«= + « 2 X—— ö 3 ;
(—st) 4 =(— «) 3 X-~a=—« 3 X—a=+a 4 , u. s. w.;