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Dritteö Hauptstück.
die gegebene Zahl eure ungerade Anzahl Ziffern hat; so muß die
Quadratwurzel aus so viel Ziffern bestehen, als Classen vorhan
den sind, und überdies stehen auch die Ziffern der gegebenen Zahl,
wie sie zu je zweien in Gebrauch genommen werden, von einander
gesondert da.
2) Da nun das Quadrat von der höchsten Ziffer der Wurzel
in der ersten Classe links (2i) ganz enthalten sein muß (§. 144,
Nr. 3), so ziehe man aus dieser Classe die Quadratwurzel, oder
wenn cs keine vollkommene Quadratzahl ist, so nehme man die
nächst kleinere Quadratzahl (16), und ziehe die Wurzel daraus
(4), so hat man auf diese Art die höchste Ziffer der Wurzel gefun
den, welche hinter dem Gleichheitszeichen angesetzt wird. Diesen gc-
[/ 21 |3S]J 3|76=4624
16
538
516
2213
1844
86
922
36976
36976
9244
fundenen Theil der Wurzel erhebe man wieder zum Quadrate, und
ziehe es von der ersten Classe ab.
3) Da in dem Neste (5),
nachdem ihm die erste Ziffer der
zweiten Classe (3) beigcschrieben,
und so die Zahl 53 gebildet worden,
das doppelte Product aus der
schon gefundenen Ziffer der Wurzel
in die nächst folgende Ziffer, ganz
enthalten sein muß (§. i44 ,
Nr. 2); so setze man zu dem Reste o
die erste Ziffer (8) der nächst folgenden Classe herunter, dividire
diese Zahl (53) durch das Doppelte der schon gefundenen Ziffer
(durch 4.2=8), so ist der Quotient (6) die zweite gesuchte
Ziffer der Wurzel, welche nicht blos neben der schon gefundenen
Wurzelziffer, sondern auch neben dem Divisor rechts angesetzt
wird, wornach man auch noch die übrige Ziffer (8) der zweiten
Classe dem Reste beischreibt; den vorher vermehrten Divisor
(86) wird man hierauf mit dem Quotienten (6) multipliciren, und
das Product (5i6) von dem ganzen Dividend (538) gehörig ab
ziehen, wie es in dem angeführten Beispiele zu ersehen ist. Man
kann das Erklärte aber auch so verrichten, daß man zu dem Reste (5)
sogleich beide Ziffern der folgenden Classe (3k') auf einmal herunter
setzt, und dieses (538) durch das Doppelte der schon gefundenen
Wurzel, jedoch dergestalt dividirt, daß die letzte Ziffer (8) von
der Division ausgeschlossen bleibt.