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Wenn man z. B. eine Halbkugel von der Beschaf
fenheit annimmt, daß die Zone aCDb specifisch schwerer
als der Abschnitt aEb ist, doch aber ihr ganzes Gewicht
weniger betragt, als das Gewicht einer eben so großen
Halbkugel von Wasser; und man tauchet sodann eine solche
Halbkugel ganz ins Wasser: so wird sie frey gelassen (we
gen § 24.) in einer solchen Lage in die Höhe steigen,
daß die Kreisfläche CD unten seyn wird; ans der Oberflä
che des Wassers aber wird sie im -Stande des Gleichge
wichtes eine entgegengesetzte Lage annehmen.
§. 29.
Die Lage eines schwimmenden Körpers im Stande des
Gleichgewichtes kann von dreyerley Beschaffenheit seyn.
1) Standhaft, wenn der schwimmende Körper sich
wieder in die nähmliche Lage begibt, nachdem solcher um et
was Weniges um seinen Schwerpunkt gedrehet worden ist,
z. B. eine mit der krummen Oberflache eingetauchte Halb
kugel von gleichförmiger Dichtigkeit.
2) Unstandhaft oder schwaukend, wenn der schwim
mende Körper sich weiter drehet, und eure andere Lage su
chet, nachdem er etwas Weniges um seinen Schwerpunkt
gedrehet worden ist, z. B. die nähmliche Halbkugel in ver
kehrter Lage.
3) Die Lage ist gleichgültig, wenn der schwimmen
de Körper in der geänderten Lage noch immer im Gleich-
g wichte verbleibet, nachdem er um seinen Schwerpunkt et
was gedrehet worden ist, z. B eine schwimmende votte,
oder auch eoncentrisch ausgehöhlte Kugel von gleichförmi
ger Dichtigkeit.
Um bey einem gegebenen schwimmenden Körper im
Stande des Gleichgewichtes die Beschaffenheit der Lage zu
untersuchen, ob solche standhaft, unstandhaft oder gleich
gültig sey, zieht man eine Vertikal - Linie EF Fig. 15
durch den Schwerpunkt H des schwimmenden Körpers. Die
se wird wegen des Gleichgewichtes auch durch den Schwer
punkt