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Ivap. IV. Bedingte Beobachtungen.
lotrechten Latte, in Längenmessungen nur derjenige beim Anein
anderlegen der einzelnen Maisstäbe geltend macht, so können nach
§. 30 (8) und §. 17, 6. in beiderlei Messungen die Gewichte g der
Teilstrecken in der Regel den Längen s derselben umgekehrt pro
portional gesetzt werden. Nehmen wir demgemäfs an:
Konstante
(8)
9i =
so geht Gleichung (6) über in
(9)
s
das heilst, der Schlufsfehler wird auf die einzelnen Teilstrecken
proportional der Länge derselben verteilt.
An diese Betrachtungen kann man noch die Frage knüpfen,
nach welchem Prinzip in ausgeglichenen Netzen von Nivellements
schleifen die Verbesserungen der Hauptstrecken zwischen zwei
Knotenpunkten auf Unterabteilungen derselben, in ausgegliche
nen Polygonnetzen die Verbesserungen von Winkelsummen auf
die einzelnen Winkel etc. verteilt werden müssen. Von den Ver
besserungen der Teilstrecken zweier Nachbarschleifen, der Win
kel zweier Nachbarpolygone etc. mögen drei aufeinanderfolgende,
nämlich A a A 6 A c beiden Nachbargebilden gemein sein, die übrigen
laufende Nummern führen und sich aufserdem, ebenso wie die Ge
wichte g und g\ die Widersprüche w und w', und die Korrelaten h
und Zf, durch die oberen Indices unterscheiden. Die aus beiden
Gebilden entspringenden Bedingungsgleichungen haben die Form:
~f~ ^6 "j - -)- A x -J- A 2 -j- • • • -j- A w -|- w — 0
h a -j- -j- K[ -)- Aa —j— • • - —{— A^ -J- w' = 0
Die drei ersten hieraus sich ergebenden Korrelatengleichungen lauten:
9a a — h — h 0
gb A 6 — k — k' = 0
9c h Ti 0
woraus sich findet
k -f- k\ _ k -f k' _ h -f k'