§ 3. Die lineare Kongruenz oder das Stralilennetz.
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die windschiefe Involution in der Weise in Projektivität, gesetzt, daß ent
sprechende Ebenen auf einander senkrecht stehen; sie erzeugen eine dem
Netz angehörige Regelschar einer orthogonalen Fläche zweiter Ordnung. 1 )
Die Punktreihen auf den Strahlen eines Paares von CD 1 2 sind durch die
windschiefe Involution so projektiv, daß entsprechende Punkte den Ab-
TC • • • % #
stand haben; die erzeugte Regelschar liegt auf einer Fläche, die der
orthogonalen dual gegenübersteht.
Wie in der Euklidischen Geometrie 2 ) läßt sich zeigen, daß im hyper
bolischen Netz alle Fokalinvolutionen elliptisch sind, während im ellip
tischen Netz auf O 2 und P 2 je eine hyperbolisch ist. Die Doppelelemente
sind Netzstrahlen; sie heißen Fokalachsen. Für diejenigen auf P 2 sind die
zur windschiefen Involution gehörigen Ebenenbüschel-Involutionen mit den
absoluten Involutionen identisch, also entsprechende Ebenen stehen auf
einander senkrecht; für diejenigen auf & 2 gilt dasselbe von den Punkt
involutionen, je zwei entsprechende Punkte haben den Abstand y.
Sind r, r x die Fokalachsen auf P 2 , p, p 1 diejenigen auf <D 2 , so ist r
rechtsparallel zu p, linksparallel zu p x , r x rechtsparallel zu p t , linksparallel zu p.
Die Punktinvolutionen auf p und p t sind perspektiv zu den Ebenen
involutionen um r und r 1; weil sie zu derselben windschiefen Involution
gehören. Die absoluten Ebeneninvolutionen um r und r x schneiden also in r t
und r die absolute Punktinvolution ein. Das ist aber nach Nr. 9 gerade
die Bedingung für den Parallelismus. Da nun in einem beliebigen Netze
zu jeder Geraden nicht mehr als eine Parallele bestimmter Windung vor
handen ist — der Fall der Existenz von mehr Parallelen wird in Nr. 49 f.
behandelt — so sind die p und r wie im Satze angegeben kreuzweis rechts-
und linksparallel.
47. Parallelverwandtschaft, die Kernscharen. Jede Gerade
eines beliebigen Netzes bestimmt ein rechtes und ein linkes Parallelennetz.
Jedes von ihnen hat mit dem gegebenen noch eine reelle Gerade gemein.
Das beliebige Netz besteht daher aus Paaren rechts- und Paaren links
paralleler Geraden.
Durchläuft ein Strahl eine Regelschar des Netzes, so erfüllen die
zugehörigen rechtsparallelen Netze einen quadratischen Komplex, denn
durch jeden Punkt geht ein Kegel zweiter Ordnung von rechtsparallelen
Strahlen zu den Strahlen der Regelschar (Nr. 24). Der quadratische
Komplex hat mit dem gegebenen Netz eine Regelfläche vierter Ordnung-
gemein. Die ursprüngliche Regelschar ist ein Bestandteil von ihr, als
zweiter Bestandteil bleibt wieder eine Regelschar. Durchläuft ein Netz-
1) H. Schröter, Theorie der Oberflächen zweiter Ordnung etc. § 25.
2) v. Staudt, Beiträge zur Geometrie der Lage, 1857, Heft 1, p. 64.