ZUR INTEGRATION DER LINEAREN PARTIELLEN DIFFERENTIALGLEICHUNGEN. 283
wenn man unter da ein Element der Fläche
au 2 + bv 2 + cw 2 + 2 a'viv + 2b'wu + 2c! uv — 1
versteht, unter u, v, w die Coordinaten eines zugehörigen Punktes, und die
Integration über die ganze Fläche ausdehnt.
Das Vorstehende gilt zunächst unter der Voraussetzung, dass t positiv ist.
Es ist aber für einen positiven Werth von t
fn
f(x + u, ...) dudvdw
[0 2 (w, v, w) <i 2 ]
v, w)
/'(/
f(x + TU, y + XV, Z + Tw)
~ \fü* + r a + w
do\xdx.
Der Ausdruck auf der rechten Seite hat nun auch eine Bedeutung für nega
tive Werthe von t, bleibt jedoch, wenn —t für t gesetzt wird, unverändert,
denn
n/
fix + XU, y + TV , 8 + Tw)
sJü'+v'+W*
/ * l C f(x — TU,y — TV,Z — TW)
\J \fu 2 +V 2 +
da 1 xdx
da\xdx.
Für jede Fläche o aber, welche die Beschaffenheit hat, dass sie von einer
durch O gehenden Geraden in zweien, gleichweit von O abliegenden Punkten
geschnitten wird, ist bei einer beliebigen Function f(u,v,w)
ff(u, v,w)do — ff(—u, —v, —w) da.
Es ist also das dreifache Integral, von dem F die Ableitung nach t ist, eine
grade Function von £, F selbst also eine ungrade. Wenn aber die gege
bene Differentialgleichung, unter der Voraussetzung dass cj; eine ungrade
oder grade Function von t ist, für alle positiven Werthe dieser Grösse be
steht, so ist sie auch für alle negativen gültig.
Für t — 0 wird F = 0, und
dF
dt
= f
da
Es ist aber
fff
(ö 2 < l)
du dv dw
$(u 1 v,w)
/'(/
da
\[ü 2 + V 2 + W
\JU 2 + V 2 + W 2
) TdT = 1/
da
\JÜ 2 + V 2 + W 2