Auflösung:
itens, Ist erstere ein Vielfaches der andern, so darf man
nur die Zahl der erftern durch die Zahl, welche das
Vielfache ausdrückt und welche die Reductionszahl
heißt, multipliciren und dem Producte die Benennung
der andern geben; denn z.B. da i Gulden das gofache
eines Kreuzers , d. i. 1 Gulden = 60 Kreuzer ist, so
sind auch (nach §. 53, Itens, c)
2 Gulden — (2.60) Kreuzer — 120Kreuzer;
ferner ^ - — (^.60) * = 45 *
und 0,15 - = (0,15.60) - = 9 *
Dieses Verfahren nennt man Resolviren.
2tcns, Ist aber erstere ein Theil der andern, so darf man
nur die Zahl der erstern durch die Reductionszahl di-
vidiren und dem Quotienten die Benennung der an
dern geben; denn z. B. da i Kreuzer der 60te Theil
eines Gulden, d. i.
1 Kreuzer—(l:60)Gulden ist, so sind auch(n.tz.33,1tenso)
120 * =(120:60)* (nach §. 38, Iten Lehrst) d.i.
= 2 Gulden, ferner
\ * —(| » 6o) s — tü 1 I uni)
0,65 * =(0,65:60) * =t4§^ * »
Dieses Verfahren nennt man'Re du zire n.
Anmerkung;
Aus dem am Ende beygefügten Anhange ist die Neductions-
Aahl mehrerer Größen zu ersehen und sich eigen zu
machen.
§. 70.
Erklärung *.
Eine benannte Zahl, welche sich (nach §. 69) auf eine
oder mehrere andere Benennungen bringen laßt, pflegt man
gewöhnlich so durch eine Summe auszudrücken, daß jeder
Summand, so weit es angeht, also wenigstens bis aus je
nen, welcher die kleinste Benennung hat, aus einer ganzen
; . Zahl besteht, und in keinem mehr ein Ganzes von einer