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§. 86.
Aehrsatz.
Wenn von einer Größe eine andere subtrahirt werden
soll, so ist es eben so viel, als wenn man solche (den Sub
trahend) mit entgegengesetztem Zeichen zur erstern addiren
soll; denn
Itens, von a eine Größe b abziehen, giebt a weniger b,
d. i. a—b, und a — b drückt (nach dem 4ten Zus. des
§. 85) nichts anderes aus, als daß zu a die Größe—b
addirt werden soll, so wie auch zu dem Reste
a — b
der Subtrahend -j- b addirt
den Minuenden a wieder giebt.
2tens, Ebenso, wenn von a die Größe — b abgezogen
werden soll, so ist es eben so viel, als wenn zu a die
Größe -ch- b addirt werden soll, denn
a—a
hiezu addirt O— -f-b—b; (nach iten Zus. des
§.85); giebt zur Summe a—a-J-b—b
—b— - —b subtrahirt,
giebt a—(—h):—a—J-b ;
denn — b von — b abgezogen, hebt sich auf, und
Gleiches zu Gleichem addirt, so wie Gleiches von Glei
chem subtrahirt, giebt Gleiches; auch giebt, zu dem
Reste
a —J-* b
der Subtrahend — b addirt,
den Minuend a wieder, welches (nach
§.45, 2tens und ztens) die Richtigkeit der geschehenen
Subtraction beweiset.
Auch geht die Richtigkeit des Lehrsatzes aus §.35, 9ten
Zus. hervor, so wie auch daraus, daß Einem Vermögen
nehmen oder ihm eben soviel Schulden übergeben, dann
eben so Einem Schulden abnehmen oder ihm eben soviel
Vermögen geben, einerley ist.