2tens, Ein Bruch durch einen ihm gleichen dividirt, giebt i
zum Quotienten, d. i. — : i.
b b
Ztens, Brüche werden überhaupt durch einander dividirt,
wenn man (nach Iten Zus. des §. 56) den Zähler des
Dividends durch den Zähler des Divisors und eben so
den Nenner des Dividends durch den Nenner des Di
visors dividirt, oder wenn man den Dividend mit um
gekehrtem Bruche des Divisors (nach §. 103) multi-
plicirt.
4tens, Der 2te Zus. des §. 56 und der §. 57 gilt auch in
Beziehung der durch Buchstaben ausgedrückten Zahlen,
und man schafft hiernach (nach Zus. des §. 82) die ge
brochenen Brüche in einem Resultate weg.
5tens, Kommen bey den vier Rechnungsarten zusammen
gesetzter Größen Brüche vor, so wird daher mit Rück
sichtnahme der, über die Brüche vorgetragenen Lehren,
ganz so verfahren, wie es bey zusammengesetzten gan
zen Größen zu geschehen hat, und sind in den Glie
dern eines Divisors oder Dividenden gleiche Buchstaben,
jedoch in einem Gliede im Zähler und in einem andern
im Nenner, so ist, in Beziehung des im §. 80, Lehrs.
4tcn§ Gesagtem, jenes Glied, worin der gleiche Buch
stabe im Zähler am öftesten vorkommt, als das, wel
ches diesen Buchstaben am meisten als Factor, dann je
nes Glied, wo solcher im Nenner am öftesten vorkommt,
als das, welches diesen Buchstaben am wenigsten als^
Factor, und jenes Glied, wo kein solcher Buchstabe
vorkommt, als das, welches zwischen den eben benann
ten zwey Gliedern liegt, zu betrachten; z. B.
cc
, a — , bbc und —— nehmen in der Ordnung, wie sic
c a
stehen, in Beziehung auf a ab, und in Beziehung auf b
und c zu, daher sie, wenn es Glieder eines Dividen
den oder Divisors wären, hiernach (nach Zus. 2 des